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Alt 31.08.2009, 08:09   #1 (permalink)
Vau Vier
 
Benutzerbild von Nostromo
 
     
 
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VT 47
 
     
Vorname: Gernot
Ort: Achim
Alter: 52
Motorrad: VFR 800 FI
Fahrstil: Löbt! ;)
Beiträge: 1.158
Blitzer rechtswidrig?

Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd.

Zitat:
Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Zitat:
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...!
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Nostromo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 09:13   #2 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
Benutzerbild von lustikuss
 
     
 
HN
 
 
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Vorname: torsten
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Fahrstil: mal so mal so
Beiträge: 8
AW: Blitzer rechtswidrig?

Zitat:
Zitat von Nostromo Beitrag anzeigen
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd.
wieder mal ne geile begründung !!

(das kann dauern, gg )
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wenn ich rechts drehe, wird die Landschaft schneller
lustikuss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 10:40   #3 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
     
 
SU
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Achim
Beiträge: 475
AW: Blitzer rechtswidrig?

Na dann mal hier ein Link mit mehr Glaubwürdigkeit...

http://www.lawblog.de/index.php/arch...klares-gesetz/
helix07 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 10:54   #4 (permalink)
Jungspunt
 
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HI
 
 
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Vorname: Holger
Ort: nähe Hildesheim
Alter: 36
Motorrad: Night Rod
Fahrstil: meiner
Beiträge: 382
AW: Blitzer rechtswidrig?

ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.
__________________
nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus.
Krankerbruder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 14:01   #5 (permalink)
Ruhiger Ninjafahrer
 
Benutzerbild von ConnyLungis
 
Vorname: Jens
Ort: GG
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AW: Blitzer rechtswidrig?

Zitat:
Zitat von Krankerbruder Beitrag anzeigen
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.
Das spielt keine Rolle, sofern diese Verfahren noch nie anhand des Persönlichkeitsrechts angefochten wurden. Irgendwann ist immer das erste mal.
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ConnyLungis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 14:34   #6 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Ausrufezeichen AW: Blitzer rechtswidrig?

Bitte verwechselt hier nicht fotografieren und videografieren!

Es geht um Videoaufnahmen! Um nichts anderes. Und da ist die - schon tausendmal dikutierte - Frage, ob eine Videoaufzeichnung VOR Vollendung einer Owi rechtswidrig ist oder nicht. Diese Voraberhebung von Daten ohne vorangegangenen Verstoß soll nach Meinung von z.B. Herrn RA Kucklick (und anderen) rechtswidrig sein.
Beim "Blitzen" wie ihr es nennt, werden die Daten erst NACH dem Verstoß erhoben.

Die B**d hat ja auch mal wieder toll recherchriert/formuliert.

Zitat:
Zitat von B**d
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.


Der gute Herr Kucklick ist Rechtsanwalt. Und was glaubt ihr, wie viele hunderte Rotlichtverstöße jeden Tag eingestellt werden? Bei der Videoaufzeichnung mag er (mal wieder) einen Erfolg verbuchen können und stellt damit (mal wieder) die o.g. Diskussion in der Raum. Der Rotlichtverstoß wurde einfach nur so erwähnt, muss aber ja nicht zwingend was mit der (mal wieder) aktuellen "Problematik" zu tun haben. Und auch die Formulierung ´zwei weitere Verfahren´ kann alles, aber auch nichts bedeuten....
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Alt 01.09.2009, 16:10   #7 (permalink)
Ruhiger Ninjafahrer
 
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Vorname: Jens
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Motorrad: ZX9R
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Beiträge: 440
AW: Blitzer rechtswidrig?

ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht.
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ConnyLungis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 16:16   #8 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Idee AW: Blitzer rechtswidrig?

Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...

Zitat:
Zitat von ConnyLungis Beitrag anzeigen
das dürfen sie nicht.
Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?
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Alt 01.09.2009, 16:37   #9 (permalink)
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Beiträge: 2.635
AW: Blitzer rechtswidrig?

Malte, hattest du nicht deine Diplomarbeit übers Thema "Blitzen" geschrieben...???
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MfG Bob Harley
Meine Harley tropft nicht, sie markiert!


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Bob Harley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 17:14   #10 (permalink)
Ruhiger Ninjafahrer
 
Benutzerbild von ConnyLungis
 
Vorname: Jens
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Motorrad: ZX9R
Fahrstil: Oldmanlike entspannt
Beiträge: 440
AW: Blitzer rechtswidrig?

Zitat:
Zitat von cinzano Beitrag anzeigen
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...



Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?
doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Auf den tisch kommt die sache halt nur, wenn ein verfahren eingeleitet wird. grundsätzlich jedoch wird die sache -gänzlich- einer prüfung unterzogen. denn wer erlaubt denen denn, leute zu filmen, die ganz unbeteiligt mit "drauf" sind ?

Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren.
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ConnyLungis ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
blitzer, rechtswidrig, rechtswiedrig


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