Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".
Es geht darum:
Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.
Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.
Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...
Zitat:
Zitat von ConnyLungis
das dürfen sie nicht.
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Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?