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Nostromo 31.08.2009 08:09

Blitzer rechtswidrig?
 
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd. ;)

Zitat:

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Zitat:

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...!

lustikuss 31.08.2009 09:13

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Zitat:

Zitat von Nostromo (Beitrag 37066)
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd. ;)

wieder mal ne geile begründung !!

(das kann dauern, gg ) :stinkefinger:

helix07 31.08.2009 10:40

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Na dann mal hier ein Link mit mehr Glaubwürdigkeit...

http://www.lawblog.de/index.php/arch...klares-gesetz/

Krankerbruder 01.09.2009 10:54

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.

ConnyLungis 01.09.2009 14:01

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Zitat:

Zitat von Krankerbruder (Beitrag 37464)
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.

Das spielt keine Rolle, sofern diese Verfahren noch nie anhand des Persönlichkeitsrechts angefochten wurden. Irgendwann ist immer das erste mal.

EhemaligerBenutzer_201401120007 01.09.2009 14:34

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Bitte verwechselt hier nicht fotografieren und videografieren!

Es geht um Videoaufnahmen! Um nichts anderes. Und da ist die - schon tausendmal dikutierte - Frage, ob eine Videoaufzeichnung VOR Vollendung einer Owi rechtswidrig ist oder nicht. Diese Voraberhebung von Daten ohne vorangegangenen Verstoß soll nach Meinung von z.B. Herrn RA Kucklick (und anderen) rechtswidrig sein.
Beim "Blitzen" wie ihr es nennt, werden die Daten erst NACH dem Verstoß erhoben.

Die B**d hat ja auch mal wieder toll recherchriert/formuliert.

Zitat:

Zitat von B**d
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.



Der gute Herr Kucklick ist Rechtsanwalt. Und was glaubt ihr, wie viele hunderte Rotlichtverstöße jeden Tag eingestellt werden? Bei der Videoaufzeichnung mag er (mal wieder) einen Erfolg verbuchen können und stellt damit (mal wieder) die o.g. Diskussion in der Raum. Der Rotlichtverstoß wurde einfach nur so erwähnt, muss aber ja nicht zwingend was mit der (mal wieder) aktuellen "Problematik" zu tun haben. Und auch die Formulierung ´zwei weitere Verfahren´ kann alles, aber auch nichts bedeuten....

ConnyLungis 01.09.2009 16:10

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht.

EhemaligerBenutzer_201401120007 01.09.2009 16:16

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...

Zitat:

Zitat von ConnyLungis (Beitrag 37491)
das dürfen sie nicht.

Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?

Bob Harley 01.09.2009 16:37

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Malte, hattest du nicht deine Diplomarbeit übers Thema "Blitzen" geschrieben...???:nachdenklich:

ConnyLungis 01.09.2009 17:14

AW: Blitzer rechtswidrig?
 
Zitat:

Zitat von cinzano (Beitrag 37492)
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...



Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?

doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Auf den tisch kommt die sache halt nur, wenn ein verfahren eingeleitet wird. grundsätzlich jedoch wird die sache -gänzlich- einer prüfung unterzogen. denn wer erlaubt denen denn, leute zu filmen, die ganz unbeteiligt mit "drauf" sind ?

Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren.


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