Blitzer rechtswidrig?
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd. ;)
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(das kann dauern, gg ) :stinkefinger: |
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Na dann mal hier ein Link mit mehr Glaubwürdigkeit...
http://www.lawblog.de/index.php/arch...klares-gesetz/ |
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ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.
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Bitte verwechselt hier nicht fotografieren und videografieren!
Es geht um Videoaufnahmen! Um nichts anderes. Und da ist die - schon tausendmal dikutierte - Frage, ob eine Videoaufzeichnung VOR Vollendung einer Owi rechtswidrig ist oder nicht. Diese Voraberhebung von Daten ohne vorangegangenen Verstoß soll nach Meinung von z.B. Herrn RA Kucklick (und anderen) rechtswidrig sein. Beim "Blitzen" wie ihr es nennt, werden die Daten erst NACH dem Verstoß erhoben. Die B**d hat ja auch mal wieder toll recherchriert/formuliert. Zitat:
Der gute Herr Kucklick ist Rechtsanwalt. Und was glaubt ihr, wie viele hunderte Rotlichtverstöße jeden Tag eingestellt werden? Bei der Videoaufzeichnung mag er (mal wieder) einen Erfolg verbuchen können und stellt damit (mal wieder) die o.g. Diskussion in der Raum. Der Rotlichtverstoß wurde einfach nur so erwähnt, muss aber ja nicht zwingend was mit der (mal wieder) aktuellen "Problematik" zu tun haben. Und auch die Formulierung ´zwei weitere Verfahren´ kann alles, aber auch nichts bedeuten.... |
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ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht.
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Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".
Es geht darum: Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast. Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst. Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf... Zitat:
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Malte, hattest du nicht deine Diplomarbeit übers Thema "Blitzen" geschrieben...???:nachdenklich:
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Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren. |
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(Manchmal mag ich verschachtelte Sätze! :D) Die Problematik ist ganz einfach: Du machst alles richtig, wirst aber trotzdem gefilmt. Darf das sein? (Wenn es "blitzt" hast Du ja schon was falsch gemacht, deshalb unstrittig.) Zitat:
Aber diese Diskussion ist schon so alt und kommt immer mal wieder. Ich hab´ 2003 bei meiner Recherche für den Dipl. schon damals ewig alte Rechtskommentare zu eben genau diesem Thema gefunden... Mir fällt dabei immer folgender Spruch ein: Big Brother is watching you! Aber: Will ich denn, das der Staat weiß, was ich wann, wo und wie tue, auch wenn ich mich rechtskonform verhalte? Und dafür kann man sehr viele Pro´s & Contra´s finden. Glaub´ mir, ich hab´ das ganze in meiner Diplomarbeit verknusen dürfen. :mad: Ich hoffe ich war neutral genug!? :confused: In diesem Sinne... Malte :cop: |
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Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.
Cinzano, bei allem Respekt. Ich will jetzt nicht päpstlich sein, aber ich schreibe: "ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht." Du schreibst: Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere". Ich schreibe:doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Du schreibst: Jens, lies doch bitte meinen Post nochmal. Ich habe nichts anderes geschrieben. :bravo: :nachdenklich::nachdenklich::nachdenklich:... egal. Also ich halte es nochmal für die Allgemeinheit fest: Es wird neu zu entscheiden sein, ob die allgemeine Verkehrsüberwachung per Video zulässig ist, solange nicht gewährleistet ist, dass sich Betroffene durch regelkonformes Verhalten dieser entziehen können. |
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