Zitat:
Zitat von cinzano
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".
Es geht darum:
Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.
Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.
Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...
Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?
|
doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Auf den tisch kommt die sache halt nur, wenn ein verfahren eingeleitet wird. grundsätzlich jedoch wird die sache -gänzlich- einer prüfung unterzogen. denn wer erlaubt denen denn, leute zu filmen, die ganz unbeteiligt mit "drauf" sind ?
Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren.