Zitat:
Zitat von Krankerbruder
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.
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Das spielt keine Rolle, sofern diese Verfahren noch nie anhand des Persönlichkeitsrechts angefochten wurden. Irgendwann ist immer das erste mal.