Bitte verwechselt hier nicht
fotografieren und
videografieren!
Es geht um Videoaufnahmen! Um nichts anderes. Und da ist die - schon tausendmal dikutierte - Frage, ob eine Videoaufzeichnung
VOR Vollendung einer Owi rechtswidrig ist oder nicht. Diese Voraberhebung von Daten ohne vorangegangenen Verstoß soll nach Meinung von z.B. Herrn RA Kucklick (und anderen) rechtswidrig sein.
Beim "Blitzen" wie ihr es nennt, werden die Daten erst
NACH dem Verstoß erhoben.
Die B**d hat ja auch mal wieder toll recherchriert/formuliert.
Zitat:
Zitat von B**d
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
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Der gute Herr Kucklick ist Rechtsanwalt. Und was glaubt ihr, wie viele hunderte Rotlichtverstöße jeden Tag eingestellt werden? Bei der Videoaufzeichnung mag er (mal wieder) einen Erfolg verbuchen können und stellt damit (mal wieder) die o.g. Diskussion in der Raum. Der Rotlichtverstoß wurde einfach nur so erwähnt, muss aber ja nicht zwingend was mit der (mal wieder) aktuellen "Problematik" zu tun haben. Und auch die Formulierung ´zwei weitere Verfahren´ kann alles, aber auch nichts bedeuten....