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01.09.2009, 19:12 | #11 (permalink) | ||||
ehemaliger User
Beiträge: n/a
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AW: Blitzer rechtswidrig?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
(Manchmal mag ich verschachtelte Sätze! ) Die Problematik ist ganz einfach: Du machst alles richtig, wirst aber trotzdem gefilmt. Darf das sein? (Wenn es "blitzt" hast Du ja schon was falsch gemacht, deshalb unstrittig.) Zitat:
Aber diese Diskussion ist schon so alt und kommt immer mal wieder. Ich hab´ 2003 bei meiner Recherche für den Dipl. schon damals ewig alte Rechtskommentare zu eben genau diesem Thema gefunden... Mir fällt dabei immer folgender Spruch ein: Big Brother is watching you! Aber: Will ich denn, das der Staat weiß, was ich wann, wo und wie tue, auch wenn ich mich rechtskonform verhalte? Und dafür kann man sehr viele Pro´s & Contra´s finden. Glaub´ mir, ich hab´ das ganze in meiner Diplomarbeit verknusen dürfen. Ich hoffe ich war neutral genug!? In diesem Sinne... Malte |
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02.09.2009, 10:35 | #13 (permalink) |
Ruhiger Ninjafahrer
Vorname: Jens
Ort: GG
Alter: 53
Motorrad: ZX9R
Fahrstil: Oldmanlike entspannt
Beiträge: 440
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AW: Blitzer rechtswidrig?
Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.
Cinzano, bei allem Respekt. Ich will jetzt nicht päpstlich sein, aber ich schreibe: "ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht." Du schreibst: Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere". Ich schreibe:doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Du schreibst: Jens, lies doch bitte meinen Post nochmal. Ich habe nichts anderes geschrieben. ... egal. Also ich halte es nochmal für die Allgemeinheit fest: Es wird neu zu entscheiden sein, ob die allgemeine Verkehrsüberwachung per Video zulässig ist, solange nicht gewährleistet ist, dass sich Betroffene durch regelkonformes Verhalten dieser entziehen können.
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Stichworte |
blitzer, rechtswidrig, rechtswiedrig |
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