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Elektrik & Elektronik Dein Hund hat Deinen Kabelbaum durchgebissen und Du bekommst ihn nicht wieder zusammen? Hier findest Du Themen rund um Elektrik und Elektronik.

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Alt 17.01.2009, 14:47   #41 (permalink)
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........der war noch besser!!!
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Alt 19.01.2009, 15:10   #42 (permalink)
Nörgler
 
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So, habe mal Kellermann angeschrieben wieso bei mir ein Einbaumaß von 90mm angegeben ist und ob ich dieses auch einhalten darf!

Habe mal die Antwort hier rein kopiert:

Guten Tag Herr G********,

laut Deutschem Recht sind 120 mm vorgeschrieben, das ist richtig. Die 90 mm in unserer Montageanleitung berufen sich auf das EG Recht. Die ECE-Zulassung erlaubt es unsere Blinker nach EG-Recht anzubauen, deshalb haben wir dieses Mindestmaß in unsere Montageanleitung aufgenommen. Der Abstand von 90 mm (180 mm zwischen den beiden Innenkanten der Lichtaustrittsflächen der beiden Blinker) reicht somit aus und sie müssen keine Veränderungen vornehmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Marion Frantzen
Team Kellermann



Kellermann GmbH
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52078 Aachen
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Alt 19.01.2009, 21:32   #43 (permalink)
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Zitat:
Die ECE-Zulassung erlaubt es unsere Blinker nach EG-Recht anzubauen
Dann wären wir bei der Frage, in wie weit EG Recht ( oder EU Richtline ) das Deutsche Recht bzw. die StVZO "überschreiben??


Welche Gesetzesgebung greift im Falle eine Überprüfung?

Wenn ich mit 90mm angehalten werde und mich auf's EG Recht bziehe, bekomme ich in 9 von 10 Fällen bestimmt die Antwort:" Sie sind hier aber in Deutschland, da gelten andere Gesetze!" usw..

Ich glaube, da wissen heute auch viele Gesetzeshüter, TÜV-Prüfer und Anwälte nicht immer zu 100% Bescheid..

Meine Blinker bleiben mindestens 22cm auseinander.. muss so sein, weil das Kennzeichen so breit ist... ;-)


Grus
Kai
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Alt 19.01.2009, 21:59   #44 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

beim Moped mit EG-Betriebserlaubnis (Bj-abhängig) reichen 18cm.

grüße
andreas
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Alt 19.01.2009, 22:09   #45 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Hy Andreas,

stimmt, an dich hatte ich gar nicht gedacht, du musst es ja wissen..

Danke für den Hinweis.

Darf ich dann meine Blinker ( ob's gut aussieht, ist 'ne andere Sache ) denn über dem Kennzeichen anbringen, da dieses ja breiter ist?

Gruss
Kai
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Alt 19.01.2009, 22:44   #46 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Dann wären wir bei der Frage, in wie weit EG Recht ( oder EU Richtline ) das Deutsche Recht bzw. die StVZO "überschreiben??

Welche Gesetzesgebung greift im Falle eine Überprüfung?
Die deutsche.
Allerdings ist hier in § 20 ff StVZO das EG-Recht geregelt.
HIER findet ihr alle nötigen §§ für die hier im Thread problematisierten Themen.

Im Klartext (ohne Beamten-Paragraphen-deutsch):
Hat ein Zubehörbauteil eine E-Nummer (wie AndyAndy´s Beispiel) ist in der Regel von der Zulässigkeit auszugehen. Das EU-Recht macht mittlerweile vieles möglich.

Beispiel Andy´s Rückleuchte mit intergrierten Blinkern:

Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden.

Wichtig hierbei ist, dass es dann nur für das entsprechende Bike zugelassen ist, für das die Abnahme erfolgt ist.
Wurde z.B. ein original Rücklicht nachträglich geändert, ist dies nicht zulässig. Erstens, da das Rücklicht baulich verändert wurde und zweitens stimmt ja auch die E-Nummer nicht überein (was ganz leicht überprüft werden kann).

Bietet ein Hersteller ein Rücklicht mit integrierten Blinkern ohne E-Nummer an, darf dieses nicht genutzt werden. Auch wenn es Baugleich mit einem Rücklicht mit E-Nummer ist, da hierfür keine Abnahme innerhalb der Eu erfolgte.

Ob man das jetzt als wichtig empfindet oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
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Alt 19.01.2009, 22:53   #47 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Zitat von AndyAndy Beitrag anzeigen
moin, steht in der Datenbank:
(...)
In welcher Datenbank denn?

Ich kann´s nicht oft genug sagen: Verlasst Euch bitte nicht auf Infoblätter, Links, eBay-Auktionen usw.
Die sind zwar oft hilfreich und bestimmt auch oft richtig.

Aber:
Im Fall eines Unfalles / TÜV-Kontrolle / -Kontrolle etc. zählt nur der Gesetzestext / Rechtsprechung. Nichts anderes...
(Aber einen netten Hinweis auf die entsprechende Verordnung kann man ja zur Not dabei haben.)
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Alt 19.01.2009, 23:30   #48 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

das ja gerade zur oder schon länger das blöde. da gibt es einmal die STVO und dann wieder EU oder EG Recht
wer soll da noch durchsteigen wenn man sich nicht nur mit solchen Dingen bechäftigt?????? dann wird hier mal etwas geändert dort mal etwas aber mitbekommt tuts auch keiner
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HolgiV6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2009, 15:04   #49 (permalink)
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Zitat:
Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden
ist so nicht richtig. laut EG-Recht sind 18cm hinten und 24cm vorne vorgeschrieben. Das Rücklicht ist vielleicht als Rücklicht e-geprüft. Aber nicht in Kombination mit den Blinkern. Am besten einer kauft das Rücklicht und dann gucken wir mal was für Prüfzeichen drauf sind

es ist nicht zulässig, da die Anforderungen nun mal überall so sind. . 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.


grüße
Andreas

Zitat:
Darf ich dann meine Blinker ( ob's gut aussieht, ist 'ne andere Sache ) denn über dem Kennzeichen anbringen, da dieses ja breiter ist?
ja, darfst Du
koerperkarl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2009, 16:24   #50 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Zitat von
Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden
Zitat:
Zitat von koerperkarl Beitrag anzeigen
ist so nicht richtig. laut EG-Recht sind 18cm hinten und 24cm vorne vorgeschrieben. Das Rücklicht ist vielleicht als Rücklicht e-geprüft. Aber nicht in Kombination mit den Blinkern. Am besten einer kauft das Rücklicht und dann gucken wir mal was für Prüfzeichen drauf sind

es ist nicht zulässig, da die Anforderungen nun mal überall so sind. . 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.
Also ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, da es in der Artikelbeschreibung steht, das ALLES E-geprüft ist. Ohne die Nummer zu kennen, ist es ja auch sonst schwer zu überprüfen. Da kann man es nur von der rechtlichen Seite durchleuchten.

Zitat:
Zitat von ZMG
Beschreibung: LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 m.Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blin ker alles E geprüft. ERMAX
Aber auch in § 21a ff StVZO besagt m.E., dass ein Bauteil unter bestimmten Bedingungen eine E-Nummer erhält.
Sonst hätten ja auch die neuen Kellermänner keine Zulassung als Blinker und Rücklicht / Bremslicht erhalten.

Zu Deiner
93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.
Die 93/92/EWG von 1993 und durch die 2000/73/EG ersetzt worden.

Zitat:
Richtlinie 2000/73/EG der Kommission
vom 22. November 2000
zur Anpassung der Richtlinie 93/92/EWG des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt
(...)
gestützt auf die Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen(3), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bei der Richtlinie 93/92/EWG handelt es sich um eine Einzelrichtlinie des durch die Richtlinie 92/61/EWG eingeführten Betriebserlaubnisverfahrens. Daher finden die in der Richtlinie 92/61/EWG festgelegten Bestimmungen über Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten von Fahrzeugen auf diese Richtlinie Anwendung.
(2) Die technische Entwicklung erlaubt nunmehr eine Anpassung der Richtlinie 93/92/EWG an den technischen Fortschritt. Um das einwandfreie Funktionieren des vollständigen Betriebserlaubnisverfahrens zu ermöglichen, erscheint es daher notwendig, bestimmte Vorschriften der betreffenden Richtlinie klarer abzufassen oder zu ergänzen.(...)

Malte
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