So, habe mal Kellermann angeschrieben wieso bei mir ein Einbaumaß von 90mm angegeben ist und ob ich dieses auch einhalten darf!
Habe mal die Antwort hier rein kopiert:
Guten Tag Herr G********,
laut Deutschem Recht sind 120 mm vorgeschrieben, das ist richtig. Die 90 mm in unserer Montageanleitung berufen sich auf das EG Recht. Die ECE-Zulassung erlaubt es unsere Blinker nach EG-Recht anzubauen, deshalb haben wir dieses Mindestmaß in unsere Montageanleitung aufgenommen. Der Abstand von 90 mm (180 mm zwischen den beiden Innenkanten der Lichtaustrittsflächen der beiden Blinker) reicht somit aus und sie müssen keine Veränderungen vornehmen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Marion Frantzen
Team Kellermann
Kellermann GmbH
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