Zitat:
Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden
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ist so nicht richtig. laut EG-Recht sind 18cm hinten und 24cm vorne vorgeschrieben. Das Rücklicht ist vielleicht als Rücklicht e-geprüft. Aber nicht in Kombination mit den Blinkern. Am besten einer kauft das Rücklicht und dann gucken wir mal was für Prüfzeichen drauf sind
es ist nicht zulässig, da die Anforderungen nun mal überall so sind. . 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.
grüße
Andreas
Zitat:
Darf ich dann meine Blinker ( ob's gut aussieht, ist 'ne andere Sache ) denn über dem Kennzeichen anbringen, da dieses ja breiter ist?
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ja, darfst Du