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Elektrik & Elektronik Dein Hund hat Deinen Kabelbaum durchgebissen und Du bekommst ihn nicht wieder zusammen? Hier findest Du Themen rund um Elektrik und Elektronik.

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Alt 15.01.2009, 14:00   #11 (permalink)
Der Räucher-Andy™
 
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Zitat:
Zitat von cinzano Beitrag anzeigen
... nicht ganz TÜV-Konform ...
(mir gefällt´s aber auch besser)
so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX....

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999
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Alt 15.01.2009, 14:49   #12 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Zitat von AndyAndy Beitrag anzeigen
so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX....

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999

Ja, ja...

mal abgesehen davon, dass ZMG mit seinen Preisen einen an der Waffel hat.

Die Blinkergeschichte ist def. nicht zugelassen so...

Siehe z.B. hier




LED-RÜCKLICHT MIT BLINKERFUNKTION
Montagefertige Lieferung . Entsprechende Widerstände sind bereits integriert . Super Optik

Einfacher können Sie Ihr Motorrad kaum umrüsten! Das Rücklicht entspricht in Form und Funktion dem Original-Rücklicht und wird einfach im Tausch an die Originalhalterung montiert. Das Rücklicht verfügt über moderne LED-Technik. Je nach Fahrzeugmodell verwenden wir für den einfachen Anschluss einen Kompaktstecker der dem Originalen entspricht oder einen speziellen Glühlampensockel den Sie anstelle Ihrer Glühlampe einsetzen. Die integrierten LED-Blinker können Sie optional anschließen, es sind keine zusätzlichen Widerstände notwendig. In Kombination mit den integrierten Blinkern ist das LED-Rücklicht nicht E-geprüft und im Bereich der STVO nicht zulässig. 100% illegal und nur für Showzwecke!
Dieser Artikel ist für folgende Modelle geeignet:
- Kawasaki Z 1000, 07-08



Gruss
Kai
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Alt 15.01.2009, 15:02   #13 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Ausrufezeichen AW: Kellermann Micro 1000 DF

Kai,
woher willst Du das wissen? Nur weil´s in einer eBay-Auktion steht?

Außerdem handelt es sich bei den Rücklichtern um andere Hersteller und sogar andere Modelle. Somit ggf. auch andere Abmaße und andere Möglichkeiten der Abnahme.

Vielleicht hat der eine Hersteller das Geld für die Zuteilung einer EU-Zulassung ausgegeben, und der andere halt nicht!

Verlasst Euch bitte bei Rechtsfragen nicht auf irgendwelche Infoblätter oder Ebay-Auktionen. Man sollte immer nach den geltenden Rechtsvorschriften schauen, dann ist man auf der sicheren Seite!

Geändert von EhemaligerBenutzer_201401120007 (19.01.2009 um 08:09 Uhr)
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Alt 15.01.2009, 16:17   #14 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.

Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.

Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!

Gruss
Kai

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Alt 15.01.2009, 16:30   #15 (permalink)
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Genauso siehst aus, egal was auf irgendeinem Wisch steht der bei solchen Leuchten dabei ist oder der Verkäufer einem erzählt. Blinker müssen einen Mindestabstand haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !
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Alt 15.01.2009, 17:23   #16 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.
Mag ja sein, aber willst Du Dich im fall der Fälle auf einen eBay-Link berufen?!

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.
Ja, eben. Aber wie definiert man "einen gewissen"!?

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!
Das kann ich Dir so spontan auch nicht sagen. Muss ich mal in Ruhe nachlesen. Aber Du hast hier ja auch nur den lex generalis aufgezeigt.

Beispiel:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
Für die Fahrtrichtungsanzieger könnte es also auch einen lex speciales geben, der von der "Norm" abweichen lässt.
Und durch EU-recht wird mittlerweile so einiges möglich, was vorher undenkbar war...

Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.
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Alt 15.01.2009, 17:46   #17 (permalink)
Der Räucher-Andy™
 
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Zitat:
Zitat von cinzano Beitrag anzeigen
Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.
nur gut das wir hier im Forum so Kompetente Leute haben...
ich als "Normal Bürger" hätte jetzt die Rückleuchte eingebaut und gut.
aber wenn ihr zwei beiden euch noch nicht mal grün seid.....
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AndyAndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2009, 22:05   #18 (permalink)
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Ehrlich gesagt, ist es mir auch ziemlich egal, was andere Leute sich an's Bike bauen oder nicht. Mein Bike soll gut fahren, gut aussehen und einem Gesetzeshüter nicht gleich die Zornesröte in's Gesicht treiben, wenn er es begutachtet. Jenseits geltender Bestimmungen bewege ich mich auch so ab und zu.... ;-)

Gruss
Kai
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Alt 16.01.2009, 09:29   #19 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
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AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
diese Toleranz ist so gering, dass sie schon ausgebrannte Original-Anlagen nach ein paar Jahren ausschöpfen! Die meisten Zubehör-Anlagen sind nach ein zwei Jahren so nicht mehr zulässig.

Mit der Blinker-Geschichte hat Kai vollkommen Recht.

gruß
andreas
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Alt 16.01.2009, 11:35   #20 (permalink)
Nörgler
 
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Vorname: Uwe
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Fahrstil: je nach laune
Beiträge: 150
AW: Kellermann Micro 1000 DF

Hm, jetzt bin ich aber etwas durcheinander! Als ich mir letztes Jahr meine Kellermänner hinten verbaut habe, habe ich mich nach den angaben im "beipackzettel" von den Kellermännern gehalten. Dort steht das ich nach EU Richtlinie einen mindestabstand von der senkrechten des Motorrades zum inneren Rand des Blinkerglas von 90mm einhalten muß!
Oder gilt EU Richtlinie nicht in D???

Wenn das jetzt so, ist das HIER die 120mm eingehalten werden müssen, dann könnte ich!!!
War ne Sau Arbeit die teile so ins Heck zu verbauen, und dann ist am ende jetzt alles für ***** gewesen, weil dann so ein TÜV oder DEKRA Mann wegen 30mm zu wenig weigert mir ne neue plakette zu geben!
Ich sehe mich schon im April platzen, wenn ich zum Tüv muß und der Heini mit nen Zollstock kommt und hinten rumfuchtelt!!

Gruß Uwe
Krass_grün ist offline   Mit Zitat antworten
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1000, 1000 df, df, kellermann, micro


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