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Alt 15.01.2009, 17:23   #16 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Lächeln AW: Kellermann Micro 1000 DF

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.
Mag ja sein, aber willst Du Dich im fall der Fälle auf einen eBay-Link berufen?!

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.
Ja, eben. Aber wie definiert man "einen gewissen"!?

Zitat:
Zitat von Ninja Hagen Beitrag anzeigen
Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!
Das kann ich Dir so spontan auch nicht sagen. Muss ich mal in Ruhe nachlesen. Aber Du hast hier ja auch nur den lex generalis aufgezeigt.

Beispiel:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
Für die Fahrtrichtungsanzieger könnte es also auch einen lex speciales geben, der von der "Norm" abweichen lässt.
Und durch EU-recht wird mittlerweile so einiges möglich, was vorher undenkbar war...

Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.
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