Zitat:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
|
diese Toleranz ist so gering, dass sie schon ausgebrannte Original-Anlagen nach ein paar Jahren ausschöpfen! Die meisten Zubehör-Anlagen sind nach ein zwei Jahren so nicht mehr zulässig.
Mit der Blinker-Geschichte hat Kai vollkommen Recht.
gruß
andreas