Hm, jetzt bin ich aber etwas durcheinander! Als ich mir letztes Jahr meine Kellermänner hinten verbaut habe, habe ich mich nach den angaben im "beipackzettel" von den Kellermännern gehalten. Dort steht das ich nach EU Richtlinie einen mindestabstand von der senkrechten des Motorrades zum inneren Rand des Blinkerglas von 90mm einhalten muß!
Oder gilt EU Richtlinie nicht in D???
Wenn das jetzt so, ist das
HIER die 120mm eingehalten werden müssen, dann könnte ich
!!!
War ne Sau Arbeit die teile so ins Heck zu verbauen, und dann ist am ende jetzt alles für ***** gewesen, weil dann so ein TÜV oder DEKRA Mann wegen 30mm zu wenig weigert mir ne neue plakette zu geben!
Ich sehe mich schon im April platzen, wenn ich zum Tüv muß und der Heini mit nen Zollstock kommt und hinten rumfuchtelt!!
Gruß Uwe