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20.08.2009, 20:57 | #1 (permalink) | ||||||||||||
hat noch keinen Titel
Vorname: Thomas
Ort: Bremen
Motorrad: Kawa ZZR1400
Fahrstil: desorientiert
Beiträge: 26
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Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
aus ADAC: Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…) OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
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rockig-blaxiger Gruß ZZR1100/Thomas |
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20.08.2009, 21:02 | #2 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.646
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Wobei man aber ja mal bedenken sollte das bis auf den Helm ja keine Schutzkleidung vorgeschrieben ist.
Find es schon irgendwie berechtigt, weil dadurch vielleicht ein paar Leute weniger mit Jeans etc fahren. Doch andererseits warum werden Motorradfahrer da schon wieder benachteiligt? Wer zeith denn einem Radfahrer was ab wenn er in kurzer Hose fährt?
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!! "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen" Ralph Waldo Emerson "Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück" Callejon - 1000PS |
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20.08.2009, 22:01 | #3 (permalink) | ||||||||||||
HS ICE-Stasibraut
Bremen
Vorname: Monika
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Alter: 60
Motorrad: Honda Hornet
Fahrstil: Krabbelgruppe
Beiträge: 2.981
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Hier waren heute am See auch Moppedfahrer nur mit Helm, T-shirt und Badehose
unterwegs. An den Füßen nur Latschen. Da habe ich kein Verständniss für Die haben dann auch selber schuld |
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20.08.2009, 23:18 | #4 (permalink) | ||||||||||||
Anonymer Überholiker
Vorname: Berthold
Ort: 58706 Menden
Motorrad: '99er ZX-9R und GS1200ADV
Fahrstil: langsam starten
Beiträge: 377
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Selber Schuld haben die nur wenn sie sich durch Eigenverschulden auf die Fresse legen
Eigentlich dürfte das Urteil nicht lange Bestand haben;-) Mal sehen wie lange es dauert bis (ob) es überprüft wird.... Gruss Berthold |
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20.08.2009, 23:37 | #5 (permalink) | ||||||||||||
Jungspunt
Vorname: Holger
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Alter: 36
Motorrad: Night Rod
Fahrstil: meiner
Beiträge: 382
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Finde das auch nicht berechtigt. Wie Holgi schon sagte is ja eigentlich keine Schutzkleidung vorgeschrieben, ausser ein Helm.
und als nächstes bekommen wir auch noch abzüge wenn uns ne Dose umnietet und wir nicht für den Mitgedacht haben oder wie.
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nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus. |
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20.08.2009, 23:55 | #6 (permalink) | ||||||||||||
Lenny
Vorname: Christian
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Alter: 34
Motorrad: Kawasaki Versys 1000
Fahrstil: routiniert
Beiträge: 2.391
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
ich finde es zwar auch absolut verantwortungslos ohne schutzkleidung zu fahren. aber zwingen kann man niemanden dazu. deshalb finde ich das urteil irgendwo nicht fair. was aber nicht heißen soll, das ich in irgend einer weise mitleid mit den volldeppen habe, die in jeans und t-shirt fahren.
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21.08.2009, 07:04 | #7 (permalink) | ||||||||||||
hat Heidenspaß
Vorname: Ela
Ort: Lübeck
Alter: 49
Motorrad: XRV750 Africa Twin RD07
Fahrstil: Endurowandern
Beiträge: 370
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Ich denke mal, jeder, der in Jeans und T-Shirt fährt, ist sich dessen schon bewusst, was beim Sturz passieren kann. Aber wahrscheinlich ist dann auch dieses "Ich stürze nicht, ich pass ja auf" ebenfalls mit dabei, und wenn´s dann doch passiert - tja. Auch, wenn außer Helm keine andere Schutzkleidung vorgeschrieben ist, wer in Jeans und Shirt fährt und sich dann mault, hat selber Schuld. Irgendwo wird das Verletzungsrisiko ja dann schon billigend in Kauf genommen, daher kann ich das Urteil in gewisser Weise schon nachvollziehen.
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Durch dick und dünn mit Africa Twünn |
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21.08.2009, 07:10 | #8 (permalink) | ||||||||||||
Lesben-Schreck
Vorname: Eggi
Ort: Lübeck
Alter: 53
Motorrad: ZRX 1200 S und XT 660 Z Tenere
Fahrstil: Ich fahr eh nur 50
Beiträge: 499
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Ein Bekannter von mir ist mit Jeanshose und Jeansjacke in der Stadt mit 150 km/h (!!!) gedahren hat sich übelst gemault und ist nun Frührentner. Zum Zeitpunkt des Unfalls war er ca. 25 Jahre alt.
Irgendwie hatte ich gar kein Mitleid........... Bei meinem Sturz im November 2000 wäre ich ohne Schutzkleidung tot gewesen.. Von daher: Sei es noch so heiß: ES WIRD MOTORRAD-SCHUTZKLEIDUNG GETRAGEN
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Der Verlust der Werte: Es gibt Leute die kaufen mit Geld, das sie nicht haben, Sachen, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen. ----------------------------------------------------------------------------------- Ehemann von Ela die Waldkatze |
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21.08.2009, 08:00 | #9 (permalink) | |||||||||||||
HS ICE-Stasibraut
Bremen
Vorname: Monika
Ort: Bremen Borgfeld
Alter: 60
Motorrad: Honda Hornet
Fahrstil: Krabbelgruppe
Beiträge: 2.981
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Zitat:
als ungeschützt zu fahren. Bei meinem Sturz im Juli 2006 habe ich bei 30 Km/h, Lederhose unf Jacke angehabt und ich war froh drum. Außer einen kaputten Daum und ein paar Prellungen habe ich nichts abbekommen. Protektoren an der Hüfte, den Ellenbogen und Schultern mußte ich neu machen. Das hätte ich bei 30km/h auch nicht erwartet. |
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21.08.2009, 11:09 | #10 (permalink) | |||||||||||||
Vau Vier
Vorname: Gernot
Ort: Achim
Alter: 52
Motorrad: VFR 800 FI
Fahrstil: Löbt! ;)
Beiträge: 1.158
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AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
Zitat:
Auch wenn ich selber kein Mittleid habe, genausownig selber erwarte, wenn ich "unten" ohne Schutzbekleidung unterwegs war, finde ich das Urteil nicht gerecht, wenn ich den Unfall nicht selbst versdchulde, da nunmal keine Pflicht gegeben ist in Schutzkleidung zu fahren. Wenn man sich selber lang macht, dann braucht man nicht heulen. Aber wenn man abgeschossen wird, dann sehe ich das schon etwas anders. P.S.: Wenn man selber halb nackt unterwegs ist, dann ist das ja die eine Sache. Aber wie bescheuert, hirn- und verantwortungslos muss man eigentlich sein, wenn man seinen Sozius ohne Schutzkleidung hinten draufklettern lässt? Meine Frau hatte bei unserem Sturz ein 5-Markstück grosses Loch bis zum Protektor in ihrer Lederjacke! Ich will garnicht wissen, wie das nur mit T-Shirt ausgesehen hätte. |
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Stichworte |
schutzbekleidung, thema, tragen, tragen schutzbekleidung, unfall, urteil |
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