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Allgemeines Für all die Themen rund ums Motorrad, die sonst nirgends passen. |
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30.07.2012, 20:30 | #1 (permalink) | ||||||||||||
Lenny
Vorname: Christian
Ort: 57368 Lennestadt-Grevenbrück
Alter: 34
Motorrad: Kawasaki Versys 1000
Fahrstil: routiniert
Beiträge: 2.391
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Der absolute Gipfel!!!
lest euch das mal durch:
http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/index.php?page=Thread&threadID=87217 |
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30.07.2012, 20:35 | #2 (permalink) | ||||||||||||
... brauch man den?
Vorname: Nadine
Ort: Springe (bei Hannover)
Alter: 39
Motorrad: Honda CBF600 N
Fahrstil: routiniert
Beiträge: 418
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Heftig
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. (Erich Kästner) |
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30.07.2012, 20:57 | #5 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.645
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Na das hat ja gedauert bis das hier gelandet ist
Rennleitung fertig
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!! "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen" Ralph Waldo Emerson "Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück" Callejon - 1000PS |
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31.07.2012, 17:32 | #7 (permalink) | ||||||||||||
hat noch keinen Titel
Vorname: Frauke
Beiträge: 203
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Auf jeden Fall hätten da die "Freunde und Helfer" informiert werden müssen!
Habe da mal was kopiert: Das ist justiziabel! § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... gar nicht auszudenken, wenn dieser Idiot getroffen hätte...
Geändert von Franca 64 (31.07.2012 um 17:36 Uhr)
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31.07.2012, 18:01 | #10 (permalink) | ||||||||||||
hat noch keinen Titel
Vorname: Andre
Ort: Lennestadt
Motorrad: Kawasaki ER5 Twister
Fahrstil: tagesform abhängig
Beiträge: 96
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AW: Der absolute Gipfel!!!
es könnte auch so schon sein das er in den knast geht, zu dem eingriff in den straßenverkehr könnte auch nach ermessen des richters eine strafe wegen versuchter körperverletzung und beleidigung kommen
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Benzin darf nicht alt werden, so vernichtet es durch motorrad fahren |
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absolute, gipfel |
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