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Alt 31.07.2012, 17:32   #7 (permalink)
Franca 64
hat noch keinen Titel
 
     
 
HB
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Frauke
Beiträge: 203
AW: Der absolute Gipfel!!!

Auf jeden Fall hätten da die "Freunde und Helfer" informiert werden müssen!
Habe da mal was kopiert:


Das ist justiziabel!
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr



(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er



1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315
Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die
Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

... gar nicht auszudenken, wenn dieser Idiot getroffen hätte...

Geändert von Franca 64 (31.07.2012 um 17:36 Uhr)
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