Der absolute Gipfel!!!
lest euch das mal durch:
http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/index.php?page=Thread&threadID=87217 |
AW: Der absolute Gipfel!!!
Heftig :eek:
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AW: Der absolute Gipfel!!!
ich wüsste nicht wie ich in der situation reagiert hätte.
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Ich hätte die Rennleitung angerufen, Zeugen und Beweise waren ja da! ;)
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Na das hat ja gedauert bis das hier gelandet ist :cool:
Rennleitung fertig |
AW: Der absolute Gipfel!!!
Da hat jemand nich mehr alle Latten am Zaun !
Ich hätte wohl auch die Polizei aktiviert, bevor es den nächsten trifft O_o |
AW: Der absolute Gipfel!!!
Auf jeden Fall hätten da die "Freunde und Helfer" informiert werden müssen!
Habe da mal was kopiert: Das ist justiziabel! § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... gar nicht auszudenken, wenn dieser Idiot getroffen hätte... |
AW: Der absolute Gipfel!!!
wenn ich das richtig lese, geht der kerl also in den knast?
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AW: Der absolute Gipfel!!!
Zitat:
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AW: Der absolute Gipfel!!!
es könnte auch so schon sein das er in den knast geht, zu dem eingriff in den straßenverkehr könnte auch nach ermessen des richters eine strafe wegen versuchter körperverletzung und beleidigung kommen
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