Kellermann Micro 1000 DF
Da hat Kellermann mal wieder was geniales ausgetüftelt:
Micro 1000 DF, LED-Blinker mit integriertem Rücklicht! http://pdfkatalog1.louis.de/pdf/0870.pdf Ist ´ne pdf. Kann das Bild nicht so einbinden... :( Kurz die Fakten: - ersetzt Blinker, Brems- und Rücklicht - Kellermann HighPower LED-Technologie - Long Life Protection Guard© - Sensationelles Erscheinungsbild, das Zeichen setzt - Dürfen nur paarweise montiert werden - E-geprüft als hinterer Blinker und Brems-/ Rücklicht Find´ ich gut. Man kann somit jetzt komplett auf das reguläre Rücklicht verzichten! Jetzt müsste es die nur noch im Design der Rhombus geben! :bravo: |
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jep total cool :eek:
gibt es Maße die ein Rücklicht einhalten muss? von Fahrbahn bis Rücklicht usw. |
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Hab's auch gestern erst gesehen. und war sehr überrascht, dass sowas zugelassen wurde. Hätte ich in unserem Bürokratenstaat soo nicht erwartet.
Schade, dass meine Rhombus schon da sind.. ;-) Gruss Kai |
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Ich würde behaupten, dass die als einziges Brems-/Rücklicht bei den meisten Motorrädern eher nicht gut aussehen. Fakt ist, dass die Hersteller nachwievor ein serienmäßiges Brems-Rücklicht verbaut haben und verbauen werden. Dieses wäre dann ja quasi überflüssig.
Ich war allerdings bei meinem Umbau schon am überlegen. Ich könnte das kleine Rücklicht leicht wieder entfernen und das entstehende Loch wieder mit GFK verschließen. Aber ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob es überhaupt gut ausschaut, wenn die ganze Zeit während der Fahrt hinten die beiden "Blinker"-Gehäuse rot leuchten... Dadurch fallen die nur auf. Und in den meisten Fällen sind die Blinker doch mehr ein notwendiges Übel und werde gerne deswegen möglichst klein dimensioniert gewählt, damit sie optisch wenig auffallen und nicht die Linie des Bikes zerstören. Schwierig. Aber die Kellermann-typische Preisvorstellung macht die Entscheidung dann doch einfacher... ;) |
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Zitat:
@ Kai ich nehme sie dir gerne ab... :zustimm: Andy |
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ich kann mit den neuen kellermännern auch nicht so viel anfangen. für mich gehört das rücklicht in die mitte.
die lösung mit den blinkern im rücklicht gefällt mir da schon besser. aber leider leider ... |
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(mir gefällt´s aber auch besser) |
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War auch zunächst voll begeistert, aber je mehr ich drüber nachdenke, desto weniger mag ich's. Ich denke auch, das Rücklicht gehört in die Mitte, und gross sollte es sein. Ist ja meine Sicherheit. Wenn da plötzlich die Blinker knallrot aufleuchten, dann denkt der Hintermann wohlmöglich, das sind rote Blinker ( gibt's ja bei den Ami's ) aber er kommt vielleicht nicht so schnell drauf, dass du bremst... und dann kann es ja schon zu spät sein. @Andy: ergo behalte ich meine Rhombus, aber du weißt ja: Ich beschaffe dir gerne NEUE! Gruss Kai |
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heute ist nicht mein Tag, die Spiegel sind auch schon wech....:motz: |
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also ich finde die dinger auch nicht so toll :dagegen:
find es mit rücklicht ( am besten ein schwarzes ;) ) und normalen mini-blinker um einiges besser. aber gott sei dank sind geschmäcker verschieden. gruß stefan |
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LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX.... :confused: http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999 |
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Ja, ja... mal abgesehen davon, dass ZMG mit seinen Preisen einen an der Waffel hat. Die Blinkergeschichte ist def. nicht zugelassen so... Siehe z.B. hier LED-RÜCKLICHT MIT BLINKERFUNKTION Montagefertige Lieferung . Entsprechende Widerstände sind bereits integriert . Super Optik Einfacher können Sie Ihr Motorrad kaum umrüsten! Das Rücklicht entspricht in Form und Funktion dem Original-Rücklicht und wird einfach im Tausch an die Originalhalterung montiert. Das Rücklicht verfügt über moderne LED-Technik. Je nach Fahrzeugmodell verwenden wir für den einfachen Anschluss einen Kompaktstecker der dem Originalen entspricht oder einen speziellen Glühlampensockel den Sie anstelle Ihrer Glühlampe einsetzen. Die integrierten LED-Blinker können Sie optional anschließen, es sind keine zusätzlichen Widerstände notwendig. In Kombination mit den integrierten Blinkern ist das LED-Rücklicht nicht E-geprüft und im Bereich der STVO nicht zulässig. 100% illegal und nur für Showzwecke! Dieser Artikel ist für folgende Modelle geeignet: - Kawasaki Z 1000, 07-08 Gruss Kai |
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Kai,
woher willst Du das wissen? Nur weil´s in einer eBay-Auktion steht? Außerdem handelt es sich bei den Rücklichtern um andere Hersteller und sogar andere Modelle. Somit ggf. auch andere Abmaße und andere Möglichkeiten der Abnahme. Vielleicht hat der eine Hersteller das Geld für die Zuteilung einer EU-Zulassung ausgegeben, und der andere halt nicht! Verlasst Euch bitte bei Rechtsfragen nicht auf irgendwelche Infoblätter oder Ebay-Auktionen. Man sollte immer nach den geltenden Rechtsvorschriften schauen, dann ist man auf der sicheren Seite! ;) |
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Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.
Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen. Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2 Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein. Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt! Gruss Kai |
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Genauso siehst aus, egal was auf irgendeinem Wisch steht der bei solchen Leuchten dabei ist oder der Verkäufer einem erzählt. Blinker müssen einen Mindestabstand haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !
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Beispiel: Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden. Für die Fahrtrichtungsanzieger könnte es also auch einen lex speciales geben, der von der "Norm" abweichen lässt. Und durch EU-recht wird mittlerweile so einiges möglich, was vorher undenkbar war... Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde. |
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ich als "Normal Bürger" hätte jetzt die Rückleuchte eingebaut und gut. aber wenn ihr zwei beiden euch noch nicht mal grün seid.....:nachdenklich: |
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Ehrlich gesagt, ist es mir auch ziemlich egal, was andere Leute sich an's Bike bauen oder nicht. Mein Bike soll gut fahren, gut aussehen und einem Gesetzeshüter nicht gleich die Zornesröte in's Gesicht treiben, wenn er es begutachtet. Jenseits geltender Bestimmungen bewege ich mich auch so ab und zu.... ;-)
Gruss Kai |
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Mit der Blinker-Geschichte hat Kai vollkommen Recht. gruß andreas |
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Hm, jetzt bin ich aber etwas durcheinander! Als ich mir letztes Jahr meine Kellermänner hinten verbaut habe, habe ich mich nach den angaben im "beipackzettel" von den Kellermännern gehalten. Dort steht das ich nach EU Richtlinie einen mindestabstand von der senkrechten des Motorrades zum inneren Rand des Blinkerglas von 90mm einhalten muß!
Oder gilt EU Richtlinie nicht in D??? Wenn das jetzt so, ist das HIER die 120mm eingehalten werden müssen, dann könnte ich:bad:!!! War ne Sau Arbeit die teile so ins Heck zu verbauen, und dann ist am ende jetzt alles für ***** gewesen, weil dann so ein TÜV oder DEKRA Mann wegen 30mm zu wenig weigert mir ne neue plakette zu geben! Ich sehe mich schon im April platzen, wenn ich zum Tüv muß und der Heini mit nen Zollstock kommt und hinten rumfuchtelt!! Gruß Uwe |
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Sorry Uwe...
hab mal eben was rausgekramt Beilagzettel von den Micro 1000 Serie und da steht "120mm".... genau wie in der Montagerichtlinie. hmmm... |
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@Uwe
denke mal solange sie von der breite her neben dem Kennzeichen sind wird da keiner meckern |
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Anhang 54Ich weiss nicht ob man es so lesen kann? Sonst muß ich es noch einmal machen!
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So, hab mal nur das wichtige ausgeschnitten.
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also müssen die Blinker 18cm auseinanderliegen, mit dem Blinkglas
kommt also hin mit den gesetzlichen 17cm, da gibt kellermann wohl lieber 1 cm reserve dazu |
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Ja so ist es! Also sind es nicht die 2x12cm sprich 24cm die sie auseinander liegen müssen?!?
Aber wie kommst du jetzt auf Gesetzliche 17cm? |
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Meine Blinker sind auch ganz leicht vom Nummernschild überdeckt, hat auch noch kein Tüv Onkel wat drüber gesacht...:big_boss:
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Wat soll der auch schon sagen! Bei deinem Kuchenblech geht das ja auch nicht anders!:lol:
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:motz::motz::motz:.......:hunter:
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In der richtigen Stadt siehst so aus!:cool::tuedelue:
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Ich meine so
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moin, steht in der Datenbank:
Beleuchtung Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere, geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker von Hella). Auch bei selbstimportierten Fahrzeugen muß ein Prüfzeichen darauf hindeuten, das die geforderte Funktion "in etwa" gegeben ist (z.B. SAE-Zeichen). Eintragen lassen! Blinker: Ab Bj. 1962 am Kraftrad Pflicht. Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350mm. Lenkerendenblinker: Hella Lenkerendenblinker mit TÜV-Gutachten: Mindestabstand 560 mm. Wichtig: Ausrichtung des Blinkers am Griffende, s. Gutachten zum jeweiligen Blinker. Lenkerendenblinker können an Lenkern mit starker Kröpfung nach innen nicht eingetragen werden, da sie von hinten oder seitlich (besonders mit Beifahrer) nicht mehr sichtbar wären. Bei Erstzulassung des Fahrzeug ab Bj. 1985 fordert der TÜV häufig ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar. Am besten klären Sie dies vorab mit Ihrem Prüfer! "Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden. |
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@Uwe
falls der TÜV wirklich meckern sollte gibt es von Kellermann ja noch Verlängerungen soweit ich weiß, die hauste dann eben noch dran und gut http://kellermann-online.com/km_shop...mart&Itemid=26 |
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Moin,
Habe beim Abstand die 90mm eingehalten die Kellermann in der anbauanleitung angibt. Wenns aber so ist, das es auf biegen und brechen die 120mm sein müssen dann werde ich wohl nicht drum herum kommen mit noch solche "formschöne" Verlängerungen zu holen! Wobei ich mich schon frage warum Kellermann dann in meiner Anbauanleitung ein einzuhaltendes mass von 90mm angibt? Gerade DIE sollten es doch eigentlich am besten wissen was geht und was nicht! Gruß Uwe |
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Kurzes Nummernschild, aber die Blinker 8 Meter aussenander:sarcastic:....kannst zur Not auch als Griffe zum schieben nehmen...:on_the_quiet2:
:D:D:D |
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O.k Marco gut auf die Sache mit dem Kuchenblech gekontert:dafuer:
:motz::motz::motz::motz: |
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Da drauf sollten wa ma einen...:Prost:...!!!
:cool: |
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:dafuer:Ist gebongt, gehe schon mal mit deinem serviere Blech zur Theke und lass es voll machen!:D:Prost:
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Dat reicht dann ja für ALLE...!!! :D:D:D
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