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AndyAndy 15.01.2009 14:00

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Zitat:

Zitat von cinzano (Beitrag 244)
... nicht ganz TÜV-Konform ... :mad:
(mir gefällt´s aber auch besser)

so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX.... :confused:

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999

Ninja Hagen 15.01.2009 14:49

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Zitat:

Zitat von AndyAndy (Beitrag 1104)
so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX.... :confused:

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999


Ja, ja...

mal abgesehen davon, dass ZMG mit seinen Preisen einen an der Waffel hat.

Die Blinkergeschichte ist def. nicht zugelassen so...

Siehe z.B. hier


LED-RÜCKLICHT MIT BLINKERFUNKTION
Montagefertige Lieferung . Entsprechende Widerstände sind bereits integriert . Super Optik

Einfacher können Sie Ihr Motorrad kaum umrüsten! Das Rücklicht entspricht in Form und Funktion dem Original-Rücklicht und wird einfach im Tausch an die Originalhalterung montiert. Das Rücklicht verfügt über moderne LED-Technik. Je nach Fahrzeugmodell verwenden wir für den einfachen Anschluss einen Kompaktstecker der dem Originalen entspricht oder einen speziellen Glühlampensockel den Sie anstelle Ihrer Glühlampe einsetzen. Die integrierten LED-Blinker können Sie optional anschließen, es sind keine zusätzlichen Widerstände notwendig. In Kombination mit den integrierten Blinkern ist das LED-Rücklicht nicht E-geprüft und im Bereich der STVO nicht zulässig. 100% illegal und nur für Showzwecke!
Dieser Artikel ist für folgende Modelle geeignet:
- Kawasaki Z 1000, 07-08



Gruss
Kai

EhemaligerBenutzer_201401120007 15.01.2009 15:02

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Kai,
woher willst Du das wissen? Nur weil´s in einer eBay-Auktion steht?

Außerdem handelt es sich bei den Rücklichtern um andere Hersteller und sogar andere Modelle. Somit ggf. auch andere Abmaße und andere Möglichkeiten der Abnahme.

Vielleicht hat der eine Hersteller das Geld für die Zuteilung einer EU-Zulassung ausgegeben, und der andere halt nicht!

Verlasst Euch bitte bei Rechtsfragen nicht auf irgendwelche Infoblätter oder Ebay-Auktionen. Man sollte immer nach den geltenden Rechtsvorschriften schauen, dann ist man auf der sicheren Seite! ;)

Ninja Hagen 15.01.2009 16:17

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.

Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.

Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!

Gruss
Kai


HolgiV6 15.01.2009 16:30

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Genauso siehst aus, egal was auf irgendeinem Wisch steht der bei solchen Leuchten dabei ist oder der Verkäufer einem erzählt. Blinker müssen einen Mindestabstand haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !

EhemaligerBenutzer_201401120007 15.01.2009 17:23

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Zitat:

Zitat von Ninja Hagen (Beitrag 1125)
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.

Mag ja sein, aber willst Du Dich im fall der Fälle auf einen eBay-Link berufen?! :nea:

Zitat:

Zitat von Ninja Hagen (Beitrag 1125)
Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.

:dafuer: Ja, eben. Aber wie definiert man "einen gewissen"!? ;)

Zitat:

Zitat von Ninja Hagen (Beitrag 1125)
Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!

Das kann ich Dir so spontan auch nicht sagen. Muss ich mal in Ruhe nachlesen. Aber Du hast hier ja auch nur den lex generalis aufgezeigt.

Beispiel:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
Für die Fahrtrichtungsanzieger könnte es also auch einen lex speciales geben, der von der "Norm" abweichen lässt.
Und durch EU-recht wird mittlerweile so einiges möglich, was vorher undenkbar war...

Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.

AndyAndy 15.01.2009 17:46

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Zitat:

Zitat von cinzano (Beitrag 1140)
Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.

nur gut das wir hier im Forum so Kompetente Leute haben... :dafuer:
ich als "Normal Bürger" hätte jetzt die Rückleuchte eingebaut und gut.
aber wenn ihr zwei beiden euch noch nicht mal grün seid.....:nachdenklich:

Ninja Hagen 15.01.2009 22:05

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Ehrlich gesagt, ist es mir auch ziemlich egal, was andere Leute sich an's Bike bauen oder nicht. Mein Bike soll gut fahren, gut aussehen und einem Gesetzeshüter nicht gleich die Zornesröte in's Gesicht treiben, wenn er es begutachtet. Jenseits geltender Bestimmungen bewege ich mich auch so ab und zu.... ;-)

Gruss
Kai

koerperkarl 16.01.2009 09:29

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Zitat:

Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
diese Toleranz ist so gering, dass sie schon ausgebrannte Original-Anlagen nach ein paar Jahren ausschöpfen! Die meisten Zubehör-Anlagen sind nach ein zwei Jahren so nicht mehr zulässig.

Mit der Blinker-Geschichte hat Kai vollkommen Recht.

gruß
andreas

Krass_grün 16.01.2009 11:35

AW: Kellermann Micro 1000 DF
 
Hm, jetzt bin ich aber etwas durcheinander! Als ich mir letztes Jahr meine Kellermänner hinten verbaut habe, habe ich mich nach den angaben im "beipackzettel" von den Kellermännern gehalten. Dort steht das ich nach EU Richtlinie einen mindestabstand von der senkrechten des Motorrades zum inneren Rand des Blinkerglas von 90mm einhalten muß!
Oder gilt EU Richtlinie nicht in D???

Wenn das jetzt so, ist das HIER die 120mm eingehalten werden müssen, dann könnte ich:bad:!!!
War ne Sau Arbeit die teile so ins Heck zu verbauen, und dann ist am ende jetzt alles für ***** gewesen, weil dann so ein TÜV oder DEKRA Mann wegen 30mm zu wenig weigert mir ne neue plakette zu geben!
Ich sehe mich schon im April platzen, wenn ich zum Tüv muß und der Heini mit nen Zollstock kommt und hinten rumfuchtelt!!

Gruß Uwe


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