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Allgemeines Für all die Themen rund ums Motorrad, die sonst nirgends passen. |
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24.02.2015, 11:12 | #1 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.645
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Änderung Kurzzeitkennzeichen
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!! "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen" Ralph Waldo Emerson "Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück" Callejon - 1000PS |
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24.02.2015, 13:13 | #2 (permalink) |
Aber ZZ!
Vorname: Daniel
Motorrad: Z800
Fahrstil: flott
Beiträge: 321
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AW: Änderung Kurzzeitkennzeichen
"Kurzzeitkennzeichen- Änderungen zum 01.04.2015 - Die Änderungen des Kurzzeitkennzeichens sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der FZV (Bundesrat-Drucksache 335/14) geregelt. Die Änderungen treten zum 1.04.2015 in Kraft.
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nur zu Probe- und Überführungsfahrten. Gemeint sind damit Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs sowie die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. Sonstige Fahrten sind verboten und werden mit Bußgeld geahndet. Hier haben wir eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung mit den wichtigsten Änderungen erstellt. Rechtslage bis 31.03.2015
Neuregelung ab 01.04.2015
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Stichworte |
kurzzeitkennzeichen, änderung |
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