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#11 (permalink) | ||||||||||||
Renntner
Vorname: Peter
Ort: Westharz
Fahrstil: altersgemäss
Beiträge: 64
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
Holger, du verwechselst die (grundsätzliche) Gesetzeslage mit den einzuhaltenden Bedingungen, die durch Gutachten/Kfz-Brief festgeschrieben sind.
Wenn aktuell ein Hersteller nur einen Reifen festschreibt (weil er nur für den die Haftung übernehmen will) geht eine Änderung NUR über einen Fahrversuch bei der TÜ---1h=130€+Gutachten+Eintragung beim LK, oder Austragung jeglicher Reifenbindung mit einer generellen Freigabe durch den FZ-Hersteller.
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"Tieferlegen"?---ihr sollt mit dem Knie und nicht mit den Füssen schleifen... ![]() |
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#12 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 46
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.655
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
Bei aktuellen Modellen gibt es im Normalfall keine Reifenbindung mehr
Und auch vorher konnte man die Reifenmarke wechseln wenn es eine Freigabe gibt/gab Musste man dann allerdings mitführen
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!! ![]() "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen" Ralph Waldo Emerson "Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück" Callejon - 1000PS |
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#13 (permalink) | ||||||||||||
Renntner
Vorname: Peter
Ort: Westharz
Fahrstil: altersgemäss
Beiträge: 64
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
aber wie vorher schon richtig angemerkt:
auch die Reifenfreigabebescheinigung eines Reifenherstellers berechtigt NICHT zur Markenmischung! Da hilft nur austragen der Reifenbindung mit Bestätigung des FZ-Herstellers
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#14 (permalink) | ||||||||||||
Renntner
Vorname: Peter
Ort: Westharz
Fahrstil: altersgemäss
Beiträge: 64
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
anlässlich des letzten Tüv-Termins nachgefragt---Antwort vom Prüfer: "Alle eingetragenen Reifengrössen können (vorn mit hinten) kombiniert gefahren werden"
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"Tieferlegen"?---ihr sollt mit dem Knie und nicht mit den Füssen schleifen... ![]() |
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#15 (permalink) | ||||||||||||
Stromer
Vorname: Uli
Ort: Lemwerder
Alter: 68
Motorrad: Honda CRF 1000 L
Fahrstil: je nach Tagesform
Beiträge: 45
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
ich war gestern beim TÜV. Meine Bescheinigung über Reifenfreigaben wollte er nicht sehen, aber da beide Standlicht Birnen kaputt sind ist das ein schwerer Mangel.
Brennt eine nur nicht ist das ein geringer Mangel und es gibt die Plakette.
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Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage. |
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#16 (permalink) | ||||||||||||
Donnerkater
Vorname: alex
Ort: Köln
Alter: 50
Motorrad: Fazer 600(2003)
Fahrstil: Tourer
Beiträge: 577
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
Ich konnte beim TÜV meine Freigabe nicht finden, dann hat er versucht am PC was zu finden, schaffte es aber auch nicht. Am Ende bekam ich die Plakette auch ohne. Ich frage mich auch wer einem Reifen aufziehen würde die keine Freigabe haben. Seit dem stecke immer eine unter den Sitz.
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Aaron Rodgers #1 |
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#17 (permalink) | ||||||||||||
hat noch keinen Titel
Vorname: Sven
Ort: Bremen
Motorrad: Z1000SX
Fahrstil: Zügig gemüdlich
Beiträge: 198
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AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
Wiwso nicht? Nur weil ein Reifen nicht Freigegeben ist muss er ja nicht schlecht sein . Für mein Z Model testet Conti zB garnicht mehr, da sie bei Topspeed zu Heckpendeln neigen kann. Das wiederum hat aber nichts mit dem Reifen sondern mit dem Serienfahrwerk in kombi mit dem kurzen Radstand zu tun.
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Stichworte |
erheblicher, mangel, mischbereifung, tüv |
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