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-   -   Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig? (https://hausstrecke.de/elektrik-and-elektronik/2590-scheinwerfer-mit-sae-nummer-zulaessig.html)

KawaRider 09.04.2010 14:33

Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Hi, Leute.
Ich will mir Zusatzscheinwerfer an mein Motorrad bauen. Diese Haben eine sog. SAE-Nummer. Das ist glaub ich die E-Nummer für Ami-Land und in Deutschland nicht erlaubt(??). Deutsche E-Nummern sind hier ja zulassungsfrei, müssen also nicht eingetragen werden.
In den Scheinwerfern sind normale 55W -Birnen drin. Die Scheinwerfer werden auch nur so geschaltet, dass sie nur zusätzlich zum Abblendlicht ein-und ausgeschaltet werden können, also nicht alleine leuchten können.
Was sagt da der Tüv dazu? Die könnten mir das doch nach Prüfung eintragen, oder?

Vielen Dank schon mal

helix07 09.04.2010 17:29

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Zusatzleuchten nur als Abblendlicht?
Wozu der Aufand?
Willste die auch Tagsüber anhaben?
SAE-Nummer bekommste nicht durch den TÜV, schick die Dinger zurück.
Dann nimm doch E-Geprüfte und sparste dir den Ärger.

helix07 09.04.2010 19:45

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Hab diese hier und bin sehr zufrieden.
Ich benutze sie Tagsüber anstatt der normalen Scheinwerfer,
ergibt ein besseres Erscheinungsbild und Nachts siehste echt mehr
in den Kurven als mit den Noramlen.

Abblendlich auf ca.75M

http://www.npshare.de/files/5778641c/Licht-1.jpg

Bozzo Zusatzscheinwerfer ohne Abblendlicht ca.75:

http://www.npshare.de/files/c92d937d/Licht-2.jpg

KawaRider 09.04.2010 20:44

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Zitat:

Zitat von helix07 (Beitrag 90449)
Zusatzleuchten nur als Abblendlicht?
Wozu der Aufand?
Willste die auch Tagsüber anhaben?

ne, da hast mich falsch verstanden. Ich will die zusätzlich zum Abblendlicht einschalten, vorallem in der Nacht wie du schon erwähnt hast.
Schade, dass das mit der SAE-Nummer nicht, geht. Ich werde mal bei MotoBozzo nachfragen, welche die kleinsten sind, da ich bei Vollbremsung nur 5 bis 6 cm Platz in der Höhe hab. Das mit dem Autoswitch ist eine interessante Sache.
Gerade in der Nacht seh ich mit meinem einzelnen Scheinwerfer gerade in Kurven eigentlich garnix. Würden mir die Zusatzleuchten, wenn man sie ein bisschen schräg stellt, da gute Abhilfe schaffen? Hast du 2x 35 Watt oder 2x 55 Watt?

Gruß Chris

helix07 09.04.2010 21:06

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Zitat:

Zitat von KawaRider (Beitrag 90459)
ne, da hast mich falsch verstanden. Ich will die zusätzlich zum Abblendlicht einschalten, vorallem in der Nacht wie du schon erwähnt hast.
Schade, dass das mit der SAE-Nummer nicht, geht. Ich werde mal bei MotoBozzo nachfragen, welche die kleinsten sind, da ich bei Vollbremsung nur 5 bis 6 cm Platz in der Höhe hab. Das mit dem Autoswitch ist eine interessante Sache.
Gerade in der Nacht seh ich mit meinem einzelnen Scheinwerfer gerade in Kurven eigentlich garnix. Würden mir die Zusatzleuchten, wenn man sie ein bisschen schräg stellt, da gute Abhilfe schaffen? Hast du 2x 35 Watt oder 2x 55 Watt?

Gruß Chris

Jo... dat Problem hatte ich auch, konnte an den Strassenseiten net rechtzeitig die Wildschweine sehen und wenn de in der kurve fliegts siehste net den Ausgangspunkt.Ein Umrüsten auf Xenon ist auch nicht möglich da mein Hauptscheinwerfer als Breitstrahler funzt. Ich hab die 2x35watt das reicht vollkommen.

Redfrog 10.04.2010 22:21

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
das mit denn leicht nach außen gedrehten Zusatzlampen ist eine klasse Sache habe mir kleine von Paschburg und Wunderlich aus Hamburg geholt, Tüv hatte kein Problem damit.
http://www.shin-yo.de/artikeldetails...s_222-209.html

KawaRider 15.04.2010 18:39

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Zitat:

Zitat von helix07 (Beitrag 90449)
...SAE-Nummer bekommste nicht durch den TÜV, schick die Dinger zurück.
Dann nimm doch E-Geprüfte und sparste dir den Ärger.

Da hat Achim komplett recht.:dafuer:

Beim TÜVler hab ich nachgefragt; der meinte auch, dass ich den Schlodder wieder zurückschicken soll. Auf den Lampen ist nicht mal ein CE-Zeichen drauf! sowas!
Wenns zu ner Kontrolle kommt und die Dinger kontrolliert werden, gibts halt ne Mängelkarte. Betriebserlaubnis erlischt ebenfalls.
Wenn ich mir nun welche montier, dann Qualität.
Danke nochmal

helix07 15.04.2010 22:37

AW: Scheinwerfer mit SAE-Nummer zulässig?
 
Verkauf sie auf Feebay... in der Schweiz sind SAE Dinger zugelassen bz. werden dort durch den TüV (oder wie dat dort heisst) durchgewunken.


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