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Allgemeines Für all die Themen rund ums Motorrad, die sonst nirgends passen. |
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07.02.2009, 08:32 | #1 (permalink) | ||||||||||||
Lady
Vorname: Billy
Ort: Hagen
Alter: 57
Motorrad: Derzeit nur Cabrio :-)
Fahrstil: dees passt schoonn
Beiträge: 203
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Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
Hier ist ein interessantes Prozessergebnis von einem Münchener Anwalt, der selbst KAWA-Fahrer ist.
Sehr interessant. http://www.mo-web.de/index.php?id=348 |
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07.02.2009, 11:42 | #2 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.646
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
Hab das die Tage auch irgendwo gelesen
endlich setzt sich mal wer für die Motorradfahrer ein
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!! "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen" Ralph Waldo Emerson "Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück" Callejon - 1000PS |
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07.02.2009, 12:18 | #3 (permalink) | |||||||||||||
Frauenbeauftragter
Vorname: Martin
Ort: 78549 Immendingen-Hattingen
Alter: 66
Motorrad: BMW K 1200 GT
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 505
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
Zitat:
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Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit! Der tut nix, der will nur spielen! |
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07.02.2009, 12:39 | #4 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.646
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
ne vorher auch schon woanders
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09.02.2009, 15:33 | #5 (permalink) |
hat noch keinen Titel
Vorname: Jens
Motorrad: Kinderwagen
Beiträge: 7
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
diese artikel sind jedoch immer mit vorsicht zu genießen. unabhängig davon, dass ich persönlich einziehungsmaßnahmen jedweder art als rechtlich sehr gewagt sehe, ist hier in dem konkreten fall lediglich die rechtswidrigkeit der einziehung wegen geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden. es ging dabei nicht explizit und ausdrücklich um sonstige einziehungsgründe wie bspw. manipulierter esd und dergleichen.
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09.02.2009, 16:20 | #6 (permalink) | ||||||||||||
Motzerator
Vorname: Holger
Ort: Bassum
Alter: 45
Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.646
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
Will mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen
aber ich meine mal gelesen zu haben das Polizisten ansich ein Auto nicht stillegen dürfen wegen etwaigen nicht zugelassenen Bauteilen Dürfen doch nur anerkannte Sachverständige meine ich past nicht so ganz viel mir aber gerade wieder ein
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09.02.2009, 16:51 | #7 (permalink) |
hat noch keinen Titel
Vorname: Jens
Motorrad: Kinderwagen
Beiträge: 7
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
@ holgi
schau genau da ist ja auch schon das problem. es geht dabei um die sicherstellung und nicht stillegung von fahrzeugen. die stillegung wird nochmals unterschieden zwischen vorübergehender bzw. dauerhafter. das ist das, was du selbst bei der zulassungsstelle machst. im vorliegenden fall geht es ausschließlich um sicherstellungsmaßnahmen der ordnungsbehörden und diese sind nur in zwei fällen zulässig: 1 : wenn eine konkrete gefahr von dem fahrzeug ausgeht und 2 : zur beweissicherung diese sicherstellung greift aber in dein grundrecht auf eigentum ein und ist nur unter sehr sehr engen voraussetzungen möglich. zu punkt 1 muss ich sagen, dass die vorgaben recht klar sein dürften. sie treten dann ein, wenn ein fahrzeug aufgrund seines bauartspezifischen zustandes geeignet ist eine störung der öffentlichen sicherheit und ordnung (rückgriff das pag ins obg) auszulösen. wichtig ist, dass es sich dabei um eine gegenwärtige gefahr (also eine gefahr die bereits vorliegt) handelt. punkt 2 ist da schon wieder leicht nebulöser. so können die ordnungsbehörden (vollzugsorgane) aufgrund ihrer ermittlungsverpflichtung in das obig genannte grundrecht eingreifen. wichtig dabei ist immer, dass der so genannte grundsatz der verhältnismäßigkeit gewahrt ist. wichtig bei owig-en ist, dass diese durch die ordnungsbehörde nachgewiesen werden müssen. das bedeutet, diese müssen im rahmen eines bußgeldverfahren klarstellen, welche verstöße begangen wurden. um dies zu erreichen gibt es verschiedene varianten. diese sind jedoch so zu wählen, dass der betroffene in seinen rechten möglich gering beschnitten wird. welche maßnahmen ergriffen werden steht jedoch im ermessen der ordnungsbehörde. ist der vollzugsbeamte (ordnungsbehörde) nun der ansicht, dass eine sicherstellung des bikes/bauteiles zwingend erforderlich ist, sind die chancen vor ort und stelle das gegenteil zu beweisen recht gering und bis auf antrag auf einstweiligen rechtsschutz kann der betroffene wenig machen. wichtig ist, dass vor der sicherstellung eines fahrzeuges die nachfolgende "checkliste" mit milderen mitteln abgearbeitet wird. immer jedoch mit einem auge darauf, dass auch weiterhin die beweisführung gerechtfertigt sein muss. diese wären: 1 : dokumentation aller mängel vor ort (rechtssicher, es darf nichts verändert werden) 2 : freiwillige vorführung des fahrzeuges vor einen sachverständigen 3 : sicherstellung interessant ist auch, dass der begriff der sicherstellung nicht mit der beschlagnahme verwechselt werden darf. die konsequenz ist zwar die gleiche, doch die rechtliche wertung eine andere. bei der sicherstellung stimme ich als betroffener der maßnahme zu und bei der beschlagnahme eben nicht. dies hat jedoch nur auswirkungen auf etwaige rechtsmittel gegen die maßnahme. |
16.02.2009, 22:35 | #8 (permalink) |
ehemaliger User
Beiträge: n/a
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AW: Sicherstellungen erlaubt oder nicht????
@ Krieger: Schön auf den Punkt gebracht!
Ergo: Man darf halt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... --- Zu dem eigentlichem Ausgangsfall: Als es damals durch die Presse ging, dass dort die Fahrzeuge sichergestellt werden, hab´ ich rechtlich schon meine Bedenken gehabt. Ich persönlich hätte diese Maßnahme nicht angeordnet, da m.E. nicht wirklich begründbar. Ich persönlich hab´ das ganze aus zwei Perspektiven betrachten können/müssen/dürfen: Privat als Biker find´s ich natürlich nicht schön, wenn das eigene Bike nun mal eben sichergestellt und einfach weg ist. Nur weil man mal ein klein wenig am Kabel gezogen hat (macht ja auch Spaß). Das Wochenende ist dann versaut und man hat ewige Rennerei und Kosten, um wieder an sein Bike zu kommen. Dienstlich macht man sich Gedanken, mit welchen Maßnahmen man an solch´ Strecken die Geschwindigkeit in Maßen halten und die Unfallquote senken kann. Aber: Bei einer Überschreitung von "nur" 44 Km/h sehe ich auch nicht die konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Da muss schon deutlich mehr passieren. Umso schöner ist es nun zu lesen, dass entsprechend geurteilt wurde. Der Rechtsstaat funktioniert also. Auch wenn es für den einzelnen Betroffenen eine sehr lange und nervige Zeit sein kann, muss man nicht alles hinnehmen und man kann sich sein Recht auch erkämpfen. In diesem Sinne... Malte |
Stichworte |
erlaubt, sicherstellungen |
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