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Alt 11.06.2010, 21:33   #22 (permalink)
Manolito
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Vorname: Jörg
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AW: Probleme mit Rennradfahrer???

Grundsätzlich muss sich auch ein Rennradfahrer an die Radwegebenutzungspflicht halten, es sei denn, deren Benutzung ist nicht zumutbar, wenn sie in einem nicht ordnungsgemäßen und somit nicht zumutbaren Zustand sind. Das heißt: Schnee/Laub nicht geräumt, stark verschmutzt, zugestellt/zugeparkt, Baustelle usw. Diese Einschränkung gilt für alle Radfahrer. Allerdings ist diese Interpretation leider sehr dehnbar und somit Auslegungssache.
Grundsätzlich müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Radwege nur dann benutzt werden, wenn das entsprechende Schild "Zeichen 237", also ein weißes Fahrrad auf blauem Grund vorhanden ist. Ansonsten darf die Straße benutzt werden.
Benutzungspflichtig sind ebenfalls Wege, die mit den "Zeichen 240" und "Zeichen 241" gekennzeichnet sind, also bei denen ein Fahrrad in Kombination mit Fußgängern dargestellt wird.
Diese Benutzungspflicht gilt formell für alle Radfahrer, also egal ob er sich auf einem City-Bike oder einem Rennrad fortbewegt.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es bundesweit für geschlossene Verbände von 15 und mehr Radfahrern (STVO §27 Abs. 1), die dürfen generell auf der Straße und in Zweier-Reihe fahren und in einigen Regionen/Städten für Radsportler, die eine Wettkampf-Lizenz des Bundes Deutscher Radfahrer haben.
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