Moin!
Grundsätzlich vorab: ich bin ein Hundefreund!
Bestimmten Leuten die absichtlich, auch auf Katzen und sonstiges zusteuern, treten sollten, würde ich mit Vergnügen auf deren eigener Nase treten.
Zu deinem Schäferhundproblem: Laut Landeshundegesetz gilt für alle Hunde innerhalb bebauter Ortschaften - also überall dort, wo Häuser stehen - eine Anleinpflicht.
Wende dich an das zuständige Ordnungsamt. Das Gesetz kann ggf. von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt, variieren.
Im Extremfall, wenn du des öfteren den netten Herrn siehst, würde ich ihm einen Ausdruck in die Hand drücken.
Vielleicht kann er lesen und versteht dich dann??
Bei Wiederholung eines solchen Falles, reiche dem Ordnungsamt das Geschehen schriftlich ein.
Damit hast du dann natürlich die Fronten endgültig gesetzt, das muss dir klar sein. Aber auch ich, als Tierfreund und ehemaliger Rottihalter, würde ab einen gewissen Punkt Front beziehen. Es kann nicht angehen, das so ein dummer Hundeführer absichtlich die Gesundheit eines Kradfahrers riskiert!
Immer freundlich bleiben!