Zitat:
...Das Gericht befand, dass eine Ampel, die nicht grün würde, keine Wechsellicht-Zeichenanlage im Sinne des § 37 StVO sei.
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http://blog.juracity.de/2007-11-14/u...ruen-wird.html
Habe auch irgendwo gelesen, das Gericht habe befunden, das eine Wartezeit von 5 Min angemessen währe.
Das kann ich aber nicht belegen. Steht in diesem Artikel jedenfalls nicht dabei. Also ohne Gewähr.