Der Versicherer verzichtet dann bedingungsgemäß darauf, bei einem Schaden die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers einzureden und im Zuge dessen die Leistung zu kürzen oder gar abzulehnen.
Am lebenden Beispiel greifen wir uns mal die Bedingungen der Interlloyd raus (eine der besten).
http://www.online-protokoll.de/view.php?nr=1660
Auf PDF Seite 37 §15 Abs. 3.