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Alt 03.03.2009, 21:40   #4 (permalink)
Swifty
Frauenbeauftragter
 
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TUT
 
 
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Vorname: Martin
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AW: 6 Monate Gefängnis für britischen Biker

Die Strafe in Deutschland wäre laut Bußgeldkatalog: 600,-- Euro, 3 Monate Fahrverbot, 4 Punkte

Das das Vorgehen des Vaters von wenig Verantwortungsbewusstsein zeugt ist wohl unbestritten. (14 Jähriger ohne Schutzkleidung).

Die Begründung des Richters (Exempel statuieren) finde ich etwas daneben. Es ist ja wohl mehr als zweifelhaft, daß dieses Urteil Andere abschreckt.

Wer von uns fährt exakt nach der StVo (ausgenommen Chopperfahrer )? Nicht einmal der neue Bußgeldkatalog wird uns abschrecken schneller zu fahren als erlaubt.

Die Gefängnisstrafe finde ich in diesem Fall nicht angebracht. Damit wird nicht nur der Vater bestraft, sondern auch noch der Sohn der in dieser Zeit ohne Vater ist und der danach auch noch als vorbestraft gilt.

Mit irgendwelchen sozialen Stunden, hohe Geldstrafe und längerer Führerscheinentzug hätte man vielleicht eine "elegantere" Lösung finden können.
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