Zitat:
Zitat von Gelbe12S
Bitte belegen!
Das kann nicht stimmen.
Grund: man fährt bereits vorsätzlich ohne BE wenn man nach § 49 StVO mit 3 Punkten + 50,- Euro (+ Verwaltungsgebühren) belohnt wird.
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Frank, das liegt daran, dass § 49 StVO hier gar nicht greift.
Die Tatbestandskette hat sich mit Einführung der FZV ein wenig geändert. Bei Gelegenheit such ich das mal raus, hab´ ich an Wache liegen.