Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort,
wo man auf ein
rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.
Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden.
Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern (gemäß Empfehlung des Fahrzeug-Herstellers) Ketten aufgezogen werden.