Zitat:
Zitat von Wuppertal
Ich finde es vom Prinzip her erst einmal richtig!
Es sollte jedoch vorab gründlichst geprüft werden, z.B. über/durch die/eine MPU,
ob dieser "böse" Mensch auch im Strassenverkehr auffällig werden "KÖNNTE".
Ich möchte definitiv bei einem Zwischenfall,
z.B. bei einem Unfall (egal wer ihn verschuldet hat) nicht auf solch einen Menschen treffen,
bei dem dann mal wieder eine Sicherung durchbrennt ................
Aber in Deutschland muß ja erst wieder etwas passieren, damit die Unschuldigen geschützt werden,
die "Übeltäter" dürfen sich bis dahin erst einmal ausleben ....
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Na ja, der "Verhaltensgestörte" könnte auch als Beifahrer mitmischen, o. nur zufällig am Strassenrand stehen.
Führerscheinentzug behinhaltet nicht das Verbot des Führens eines Fahrrad, Kleinkrad, Pferd o. PKW mit 25 km/h etc... also am Strassenverkehr aktiv sein.
Heu... gilt das auch für Straftaten die in anderen Bundesländer begangen wurden?