Ich finde es vom Prinzip her erst einmal richtig!
Es sollte jedoch vorab
gründlichst geprüft werden, z.B. über/durch die/eine MPU,
ob dieser "böse" Mensch auch im Strassenverkehr auffällig werden
"KÖNNTE".
Ich möchte definitiv bei einem Zwischenfall,
z.B. bei einem Unfall (egal wer ihn verschuldet hat) nicht auf solch einen Menschen treffen,
bei dem dann mal wieder eine Sicherung durchbrennt ................
Aber in Deutschland muß ja erst wieder etwas passieren, damit die Unschuldigen geschützt werden,
die "Übeltäter" dürfen sich bis dahin erst einmal
ausleben ....