AW: Neues vom Blitzern
Eigentlich geht es in diesem Beitrag nicht darum das der Fahrer versucht zu verhindern das er erkannt wird. Wird man angehalten, gibt es ja doch keine Ausrede. Viel mehr darum das bei diesem Verfahren auch von hinten geblitzt wird. Somit ist es möglich beim Zweirad den Halter fest zu stellen. Dieser bekommt dann Post und darf sich zu der Sache äußern. Handelt es sich nur um ein Verwahnungsgeld, und man ist selbst gefahren, denke ich sollte man zahlen(Wer Mist baut, muß auch dafür gerade stehen). Ob man aber für jemand anderes zahlt, glaube ich weniger. Zu mal wenn es sich nicht um eine Verwahnung,sondern um eine OWI mit Bußgeld und Fahrverbot handelt. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland noch nicht. Die EU möchte dieses aber einführen. Somit könnte, wenn es dumm läuft die Auflage zum führen eines Fahrtenbuchs kommen. Dieses ist nicht mehr Fahrzeug bezogen. Kann also übertragen werden.
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Wer schlau ist, kann sich dumm stellen. Umgekehrt ist das schon schwieriger.
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
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