Zitat:
Zitat von cinzano
Wie oben schon erwähnt, wäre das rechtlich m.E. nicht wirklich zulässig.
Siehe hierzu § 23 (1b) StVO.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen
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Also wenn mans dann mal ganz genau nimmt, dürfte man auch kein Radio mehr im Auto haben....*lach*...schließlich kriegste da halbstündig zur Verkehrslage auch immer die neusten Blitzer gemeldet...zumindest in Bayern ist das so....
Sinn und Zweck von Radarmessungen und Blitzgeräten ist ja UNFALLSCHWERPUNKTE zu entschärfen und die Leute dazu zu bringen LAAAAAAAAAAAANGSAAAAAAAAMER zu fahren....
-zumindest SOLLTE das der Sinn und Zweck sein
...
Was passiert also wenn man weiß, da steht ein Blitzer?....
a) man gibt extra viel Gas, damit man schneller ist als das Radargerät messen kann
b) man setzt sein freundlichstes Lächeln auf, damit man auch später noch ein schönes Erinnerungsbild hat....
c) man fährt langsamer, weil man mit der sauer verdienten Kohle lieber was schöneres macht ....
Also ich gehöre da eindeutig zur Fraktion C....
Warum sollte es also strafbar sein, Blitzer und Radarmessungen anzuzeigen....- genau das ist doch der Casus knaktus- weiß ich es wird geblitzt, fahr ich wohl kaum zu schnell...
ZIEL ERREICHT....
Anders widerum sieht es natürlich mit Geräten aus, die geeignet sind, Messungen zu stören ...denn dabei fahren die Leute ja ungebremst weiter und wollen sich nur der Strafe für ihr wissentliches Fehlverhalten entziehen...dass das geahndet werden muss, sollte ja klar sein...
So und um nicht nen OFF-TOPIC-RÜFFEL zu kassieren hier meine Meinung zum TOM TOM ...ähm....Jörg....:
Zieh dir die Blitzer aus dem Netz, sonst ziehen dich die Blitzer aus dem Netz
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(oder fahr einfach immer schön anständig *lach*....)...das LOHNT SICH IN JEDEM FALL
Blitzschnelles Grüßle
Drea