Weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung
München (AFP) - Motorradfahrern kann das Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Unfall gekürzt werden, wenn sie ohne ausreichende Schutzkleidung unterwegs waren. Dieses entschied nun das Oberlandesgericht Brandenburg, wie der ADAC am Freitag in München mitteilte. Jeder Biker, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, geht bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein, heißt es demnach in der Urteilsbegründung. (AZ: 12 U 29/09)
Im aktuellen Fall trug der Biker keine geeignete Schutzkleidung und verletzte sich deshalb an den Beinen. Das Gericht bezeichnete dies als "Verschulden gegen sich selbst". Solch ein Verschulden liege der Rechtsprechung zufolge immer dann vor, wenn ein "ordentlicher und verständiger Mensch" die nötige Sorgfalt außer Acht lasse, um sich vor einem Schaden zu schützen.
Quelle: tlz.de
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