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Alt 09.09.2009, 01:22   #30 (permalink)
lustikuss
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AW: Wer röhren will, muss fühlen... Strafen für Motorradbastler

Zitat:
Zitat von Ben Zouf Beitrag anzeigen
In den Papieren stehen 89 dB fürs Standgeräusch (Fahrgeräusch 86 dB), das wird im Stand bei halben Nenndrehzahl gemessen. Waren bei mir deutlich über 100 dB, genau hat der Prüfer das nicht mehr ermittelt und nur gegrinst... Krad-AU ohne Mängel bestanden! (netter Kollege )
Würde mich aber interessieren was die Trachtentruppe für Möglichkeiten hat bzw. was bei ner Kontrolle auf mich zukommen könnte. Ich sehe da ja schon das grundsätzliche Problen, bin mir aber eigentlich keiner Schuld bewußt.

MfG
BZ
beim tüv ist den prüfern meist ziemlich wurscht ,
wenns nicht grad ne richtige brülltüte ist.

aber

also ich hab mir so ne messung mal angekuckt bei ner veranstaltung bei der die trachtentruppe nen stand hatte.

standgeräuschmessung:
50 cm abstand , 45 grad winkel vom ende des topfes.
halbe nenndrehzahl (steht in den papieren) , dann gas weg nehmen.
meist brabbeln die töpfe oder knallen sogar , was richtig dB bringt.

ist sie da 5dB lauter als angegeben , machen die messtrupps der trachtengruppe ärger.
dann evtl sicherstellung des bikes oder des topfes zur beweissicherung, wenn der verdacht der manipulation besteht (dB-eater draussen oder manipuliert).
das kann bedeuten , dass beim tüv eine fahrgeräuschmessung durchgeführt wird, was richtig ins geld gehen kann.

soweit ich weiss , derzeit 75 euro (plus gebühren) und 3 punkte
+ evtl. die messung beim tüv.

ist sie nur zu laut , ohne manipulation (verschleiss) ,
sind es in der regel 25 euro + mängelbericht (vorfahren dass wieder alles ok ist)

gruss lusti
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wenn ich rechts drehe, wird die Landschaft schneller

Geändert von lustikuss (09.09.2009 um 01:25 Uhr)
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