AW: Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
Natürlich ist das Bike auch dann versichert, wenn es vorübergehend abgemeldet ist.
Ich melde meine Bikes immer im Winter ab und im Frühjahr wieder an. ( Je nach Wetterlage, ist flexibler als Saisonkennzeichen, sowas kommt mir nicht an's Bike )
Und dann bekomme ich jedesmal Post ( u. Geld zurück ) und den Hinweis, dass sich mein Bike bis zur Wiederzulassung in der sogenannten
"Beitragsfreien Ruheversicherung" befindet.
Weiss nur nicht, wie lange die gilt. Das mit den max. 180 Tagen ( halbes Jahr ) wegen der Prozente stimmt allerdings!
Gruss
Kai
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