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Alt 13.02.2009, 19:50   #10 (permalink)
Ninja Hagen
Dealer
 
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CUX
 
 
Z 51
 
     
Vorname: Kai
Ort: Hagen i.Br.
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Motorrad: Kawasaki Z 750
Fahrstil: an StVO angelehnt
Beiträge: 164
AW: Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug

Natürlich ist das Bike auch dann versichert, wenn es vorübergehend abgemeldet ist.

Ich melde meine Bikes immer im Winter ab und im Frühjahr wieder an. ( Je nach Wetterlage, ist flexibler als Saisonkennzeichen, sowas kommt mir nicht an's Bike )

Und dann bekomme ich jedesmal Post ( u. Geld zurück ) und den Hinweis, dass sich mein Bike bis zur Wiederzulassung in der sogenannten

"Beitragsfreien Ruheversicherung" befindet.

Weiss nur nicht, wie lange die gilt. Das mit den max. 180 Tagen ( halbes Jahr ) wegen der Prozente stimmt allerdings!

Gruss
Kai
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