AW: Statt zuvor 350 Euro plötzlich 1500 Euro?
Der Händler ist verpflichtet dem Kunden in kenntnis zu setzen das die kosten der eintragung oder sonstiger dienstleistung der vereinbaarten summe übersteigt, weil die 350eus waren verbindlich werden es 50 mehr muss er um erlaubnis fragen ansonsten kann der kunde dem Händler den auftrag entziehen und kann dann sich nach einer Kostengünstigere Lösung überlegen...
also Peter zur Innung anne schiedstelle bringt das nicht hilft in solchen fällen (schleich Werbung) Bikers-Recht.de...
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