Zitat:
Es gibt bei einem Kostenvoranschlag theoretisch keine Grenze die nicht überschritten werden darf. Nur bei einem Pauschalangebot darf um keinen Euro überschritten werden. Bei einem Festpreis dürfen es 15% sein, die hinzunehmen sind. Aber auch die dürfen überschritten werden, wenn es sich zum Beispiel um ein Kalkulationirrtum handelte. Die Einheitspreise dürfen zwar um max. 15% abweichen, aber die Massen fast beliebig. Es ist aber immer abhängig davon nach welcher Ordnung das Angebot abgegeben wurde (VOB, BGB, HAOI). Eine Rechnung ist aber immer erstmal zu begleichen. Man kann in einem Gerichtsverfahren dann aber vielleicht Schadensersatz geltend machen, wenn man ein günstigeres Angebot vorlegen kann und der AN es versäumt hat, rechtzeitig die Erhöhung anzukündigen. Voraussichtliche Kosten sind übrigens kein bindendes Angebot
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Ich persönlich würde also die aufgerufene Kohle auf den Tisch packen, damit Seb......ähhh Peter wieder Mopped fahren kann, und im kleinen Kreis einfach immer mal wieder den Namen des freundlichen Händlers fallen lassen. Das spricht sich dann im allgemeinen fix rum.
Ich habe gehört, das man mit solchen Problemen ja auch bei div. Stammtischen immer auf offene Ohren stösst.
Nebenbei währe es natürlich auch das letzte mal, das ich mit diesem Händler irgendwelche Geschäfte gemacht hätte.