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Alt 12.02.2009, 20:30   #3 (permalink)
Swifty
Frauenbeauftragter
 
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TUT
 
 
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Vorname: Martin
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AW: Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug

Zitat:
Zitat von HolgiV6 Beitrag anzeigen
Also so lange man es nur vorrübegehend abmeldet/ stillegt besteht glaube ich noch gewisser Versicherngsschutz
da bin ich mir aber gar nicht sicher. wenn die versicherung zur kasse gebeten wird finden die immer etwas und abgemeldet ist nun mal abgemeldet. da könnte man ja immer behaupten, es wäre nur vorübergehend.
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