AW: Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
Zitat:
Zitat von HolgiV6
Also so lange man es nur vorrübegehend abmeldet/ stillegt besteht glaube ich noch gewisser Versicherngsschutz
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da bin ich mir aber gar nicht sicher. wenn die versicherung zur kasse gebeten wird finden die immer etwas und abgemeldet ist nun mal abgemeldet. da könnte man ja immer behaupten, es wäre nur vorübergehend.
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Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit! Der tut nix, der will nur spielen!
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