AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall
gebe da jens vollkommen recht.
wie hoch das schmerzensgeld ausfällt hat ja nicht unbedingt etwas mit der schuldfrage zu tun.
und wenn ich ohne passende kleidung fahre, muss ich ja schon mal damit rechnen mich schwerer zu verletzen, da finde ich es passend das schmerzensgeld so zu berechne als ob schutzkleidung getragen worden wäre.
ich fahre beinahe immer komplett mit schutz, ok gestern bin ich ne kurze (10min.) Strecke innerorts ohne motorradhose und nur mit jeans gefahren.
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