Das Urteil ist okay, da es sich hier nur um eine Minderung des
Schmerzensgeldanspruches handelt. SG gibt es ja nur "on top". Bei der Sache wird aber auch vorausgesetzt, dass man per Mitdenken den Ausmaß eines etwaigen Schadens anhand angemessener Maßnahmen mindert.
Oder anders gesagt: Fährst Du Moped, muß dir klar sein, dass du dich böse verletzen kannst, wenn du vom bock geschossen wirst. Es ist davon auszugehen, dass du das auch weißt, wenn du aus einem inzestösen Dorf im Ried stammst und ein bißchen zu groß und zu blöd bist.
Geeignete Maßnahmen, diese Verletzungen zu mindern, gibt es. Nutzt Du sie nicht, mußt du mit weniger ausgleich rechnen.
so iss leebe, scheisde druff oder scheise daneebe