AW: Legale Radarwarnung per sms
Zitat:
Zitat von cinzano
Nein,
ich denke ein Mobilfunkgerät mit entsprechender Funktion kann man unter "ein technisches Gerät" subsumieren.
Eine Radiodurchsage fällt da m.E. nicht drunter und bewegt sich somit in der rechtlichen Grauzone.
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Theoretisch müsste das mit der Grauzone auch für die SMS`s gelten da ja mittlerweile Jedes Handy diese funktion hat, und sonst dürfte mann ja beim Autofahren sein Handy nicht mehr mitnehmen.
Aber wie das rechtlich geregelt ist weiß ich jetzt auch nicht.
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nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus.
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