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Alt 10.02.2009, 20:13   #10 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
ehemaliger User
 
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AW: Legale Radarwarnung per sms

Nein,

ich denke ein Mobilfunkgerät mit entsprechender Funktion oder SMS, die man von einem Anbieter erhält (nicht von einer Privatperson, z.B. einem Kumpel, der einen Blitzer gesehen hat) kann man unter "ein technisches Gerät" (...) "das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen" subsumieren.
Somit ist es nicht erlaubt...

Meine Meinung, ohne den genauen rechtlichen Hintergrund zu kennen.

Und auch in den ABG, wie von Carsten gepostet, steht´s ja entsprechend.

Eine Radiodurchsage fällt da m.E. nicht drunter und bewegt sich somit in der rechtlichen Grauzone.

Geändert von EhemaligerBenutzer_201401120007 (11.02.2009 um 12:34 Uhr)
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