Zitat:
Zitat von Swifty
Eine Kfz-Werkstatt kann für falsche Eintragungen in das Serviceheft haftbar gemacht werden, wenn es deswegen später zu Fahrzeugschäden kommt. Dies entschied das OLG München in einem Urteil.
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Die sollten richtig verknackt werden! Berechnen nicht geleisteter Arbeit ist BETRUG!
Nochwas aus meinem "Erfahrungsschatz": Die abgebildete Maschine war 500 km zuvor zu ner großen Inspektion in einer Fachwerkstatt. Und die Kontrolle der Ritzelmutter gehört - insbesondere wegen bekannter Probleme (-> Rückrufaktion!) - dazu. Ohne weitere Kommentare...
MfG
BZ