Welche Krafträder müssen zur Untersuchung?
Wenn Ihr Motorrad folgende Kriterien erfüllt, ist die AUK im Rahmen der Hauptuntersuchung Pflicht:
- Das Motorrad wurde nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen.
- Es hat einen 2- oder 4-Takt-Benzinmotor.
- Der Hubraum beträgt mehr als 50 ccm.
- Sie fahren schneller als 45 km/h
http://www.tuev-nord.de/de/leistunge...PRODUCTIVE.htm