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Alt 29.01.2009, 17:09   #7 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Ausrufezeichen AW: Section Control

Zitat:
Zitat von JG33 Beitrag anzeigen
gibt es in bremen ne regelung die erlaubt jemanden - von staats wegen - zu fotografieren (zu überwachen) der gar nichts gemacht hat? denn genau das ist ja der fall! in österreich gabs ja deswegen auch schon ne klage und entsprechende regelungen mussten nachträglich getroffen werden.
und wie siehts bei motorrädern aus? werden die von hinten fotografiert?
Ich hab´ mich 2004 ja aufgrund der Diplomarbeit sehr intensiv mit dem Thema Section Control beschäftigt.
Insbesondere oben genannte Problematik (Datenerfassung ohne Anfangsverdacht) habe ich thematisiert.
Österreich hat damals die Gesetze vor Einführung ändern müssen, damit diese Art der Überwachung zulässig wurde. Später wurde rechtlich nochmal nachgebessert...

Ich habe 2004 untersucht ob es in Deutschland bzw. Bremen nach (Gesetzesstand 2004) zulässig wäre und inwiefern man die Gesetze hätte ggf. ändern müssen. Hierbei muss aber auch zwischen Bundes- und Landesrecht unterschieden werden.

Mein damaliges Ergebnis:
Section Control wäre nicht zulässig gewesen.
Eine Gesetzesänderung wäre möglich gewesen, hätte aber m.E. einen zu großen Einschnitt in die Grundrecht eines jeden bedeutet. Ich bin kein Fan von "gläsernen Menschen" und möchte keine Überwachung im "Big Brother is watching you"-Stil.

Zu Deiner Frage:
ja, auch Motorräder können erfasst werden. Das System erkennt automatisch um welche Art Kfz es sich handelt und misst entsprechend die Geschwindigkeit.
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