AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!
also mit einem Stöpsel im Ohr darfst du auf jeden fall fahren
aber wie is das wenn die Kopfhörer im Helm verbaut sind und nicht im Ohr, darf mann da auch nur eine Seite nutzen?
Weil Funkgeräte haben ja auch teilweise 2 Lautsprecher, welche per Klettverschluss in den Helm integriert werden
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nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus.
Geändert von Krankerbruder (09.06.2009 um 19:05 Uhr)
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